PresseKat - Neue Ausbildungsordnung für Dachdecker und Dachdeckerinnen

Neue Ausbildungsordnung für Dachdecker und Dachdeckerinnen

ID: 1354821

(ots) - Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2.
Mai 2016 ist es amtlich: Die neue Ausbildungsverordnung für
Dachdecker und Dachdeckerinnen wird am 1. August 2016 in Kraft
treten. Wichtigste Neuerung: Der Betrieb legt gemeinsam mit dem
Auszubildenden zu Beginn der Lehre einen Schwerpunkt fest; die
Vertiefung erfolgt dann im 3. Lehrjahr. Ausgewählt werden kann
zwischen Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik,
Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder
Reetdachtechnik. Bei der Ãœberbetrieblichen Unterweisung (ÃœLU) wurde
die Dauer von 14 auf 15 Wochen erhöht. Das Dachdeckerhandwerk ist
übrigens eine der wenigen Branchen, in denen Betriebe Zuschüsse für
die Ausbildung erhalten.

Technische Neuerungen im Fokus

Mit der neuen Ausbildungsverordnung ist der Beruf des Dachdeckers
deutlich attraktiver geworden, denn es wurden auch technische
Neuerungen berücksichtigt. "Um den gestiegenen Anforderungen gerecht
zu werden, gibt es unter anderem im 2. Lehrjahr in der
überbetrieblichen Ausbildung einen neuen Lehrgang über das Herstellen
von energetischen Maßnahmen an Dächern", so Artur Wierschem,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Auch die Betriebe profitieren
von der Neuordnung: "Bei der alten Ausbildungsform musste der Betrieb
in der Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik die gesamte
Breite des Berufsbilds berücksichtigen, das fiel kleineren Betrieben
manchmal schwer. Nun kann jeder Betrieb nach einer zunächst
grundlegenden gleichen Ausbildung entsprechend seines betrieblichen
Schwerpunktes über die Zeitdauer von einem halben Jahr vertiefend
ausbilden und sich somit passende Fachkräfte sichern", erläutert
Wierschem die Vorteile der neuen Verordnung.

Dachdeckerberuf: vielseitig und spannend





Neben einer aktuellen Ausbildungsordnung bietet das
Dachdeckerhandwerk eine sehr gute Bezahlung während der Lehrzeit,
einen krisensicheren Job sowie vielfältige Aufstiegs- und
Weiterbildungsmöglichkeiten. Denn Dachdecker legen nicht nur Ziegel
aufs Dach: Sie installieren Solaranlagen in Dach- und Wandflächen,
sie dichten Flachdächer unter Anwendung neuester Abdichtungstechniken
ab und legen Dachbegrünungen an, führen Abdichtungen von Balkonen,
Terrassen und im Keller aus und gestalten Außenwände von Gebäuden mit
vorgehängten Fassadenbekleidungen. Dachdecker unterstützen
Hausbesitzer bei der energetischen Gebäudesanierung und informieren
auch über Fördermittel. Technische Neuerungen wie der Einsatz von
Drohnen oder die digitale Modellierung von Gebäudedaten werden
künftig den Beruf des Dachdeckers mehr und mehr bestimmen. Auch in
puncto Sicherheit wird viel getan: Die Arbeitsschutzprogramme und
Präventionsmaßnahmen im Dachdeckerhandwerk gelten als vorbildlich.

Porträt: stellvertretender ZVDH-Hauptgeschäftsführer Artur
Wierschem http://bit.ly/ZVDH_Wierschem (Quelle: ZVDH)

Die neue Ausbildungsverordnung als pdf:
http://bit.ly/AusbildungVO-2016



Pressekontakt:
DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband

Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Fritz-Reuter-Str. 1, D-50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner(at)dachdecker.de
www.dachdecker.de


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Datum: 10.05.2016 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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