PresseKat - Arbeitsunfall: Was nun? - Ab zum Durchgangsarzt! (AUDIO)

Arbeitsunfall: Was nun? - Ab zum Durchgangsarzt! (AUDIO)

ID: 1355229

(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Lagerarbeiter, die vom Gabelstapler angefahren werden, Köche, die
sich am Herd die Hand verbrennen oder Schüler, die sich auf dem Weg
in den Unterricht ein Bein brechen: Rund 880.000 meldepflichtige
Arbeitsunfälle verzeichnen die Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen jedes Jahr. Was genau in die Rubrik "Arbeitsunfall"
fällt und was danach super wichtig ist, erzählt Ihnen jetzt Oliver
Heinze.

Sprecher: Verletzt sich ein Arbeitnehmer während seiner
Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause, oder ein
Kind im Kindergarten oder der Schule, dann ist das ein Arbeitsunfall.
Und wenn Sie so einen hatten...,

O-Ton 1 (Claudia Haisler, 0:15 Min.): "Dann sollten Sie nach
Möglichkeit einen Durchgangsarzt aufsuchen, der sich dann um Sie
kümmert, und auch die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft
informiert. Die sind nämlich zuständig, und nicht die Krankenkassen,
und bezahlen auch Ihre Behandlungskosten. Außerdem sollten Sie Ihren
Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie einen Arbeitsunfall
hatten."

Sprecher: Sagt Claudia Haisler von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung und erklärt, was ein Durchgangsarzt genau ist:

O-Ton 2 (Claudia Haisler, 0:22 Min.): "Das ist ein speziell von
der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassener und geschulter Arzt,
der sich besonders gut mit Unfallverletzungen auskennt, wie zum
Beispiel Knochenbrüchen - also in der Regel ein Chirurg oder
Orthopäde. Der entscheidet dann auch über die weitere Behandlung.
Erkennen tun Sie Durchgangsärzte an einem Zusatz auf dem
Praxisschild. Und auch Ihr Arbeitgeber muss eine Information
aushängen, wo sich der nächste Durchgangsarzt befindet."

Sprecher: Auch in vielen Kliniken und Krankenhäusern arbeiten
welche und können einen bei leichteren Verletzungen sofort behandeln.




Aber Vorsicht:

O-Ton 3 (Claudia Haisler, 0:22 Min.): "Sollten Sie in einem
Krankenhaus landen, in dem es keinen Durchgangsarzt gibt, müssen Sie
Bescheid sagen, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten, damit Sie nach
der Erstversorgung an einen Durchgangsarzt überwiesen werden können.
Bei Bagatellverletzungen können Sie auch erst mal zu Ihrem Hausarzt
gehen und sich dort von ihm versorgen lassen. Soll die Behandlung
aber länger als eine Woche dauern oder Sie länger als einen Tag
krankgeschrieben sein, dann muss auch Ihr Hausarzt Sie an einen
Durchgangsarzt überweisen."

Sprecher: Und wenn Sie mit dem wider Erwarten gar nicht
klarkommen...

O-Ton 4 (Claudia Haisler, 0:14 Min.): "Dann sollten Sie die
Berufgenossenschaft oder Unfallkasse informieren und nachfragen, ob
es eventuell eine andere Behandlungsmöglichkeit gibt. Denn wir sind
daran interessiert, dass es unseren Versicherten gut geht - und dazu
gehört natürlich auch ein möglichst reibungslos funktionierendes Arzt
und Patienten-Verhältnis."

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Infos über Arbeitsunfälle, Erstversorgung, Durchgangsärzte
und Ihre Rechte als Betroffene oder Betroffener finden Sie im
Internet unter www.dguv.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Stefan Boltz
Mail:presse(at)dguv.de
Tel.:030-288763770


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Datum: 11.05.2016 - 09:00 Uhr
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