PresseKat - Autoverkauf: Was ist zu tun? / Musterkaufvertrag benutzen - für Probefahrt den Autoschlüssel nicht

Autoverkauf: Was ist zu tun? / Musterkaufvertrag benutzen - für Probefahrt den Autoschlüssel nicht leichtfertig aus der Hand geben (FOTO)

ID: 1355330

(ots) -
Der Frühling steht vor der Tür: Für viele Autofahrer genau die
richtige Zeit, sich ein neues Auto zuzulegen. Soll es ein Gebrauchtes
sein, ist der Autokauf von privat an privat immer noch gängige
Praxis. Hierbei geht die laufende Kfz-Versicherung automatisch auf
den Käufer über. Selbstverständlich kann der neue Eigentümer, aber
jederzeit wechseln. Er muss bei der Zulassungsstelle lediglich die
Versicherungsbestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorlegen.

Bevor es soweit ist, muss allerdings erst der Verkauf über die
Bühne gehen. Einen Musterkaufvertrag stellen viele Versicherer ihren
Kunden kostenlos zur Verfügung. Oft lässt sich der Vertrag - wie
auch bei der HUK-COBURG (www.huk.de) - einfach von der Website
herunterladen. Er sollte neben den Veräußerungsanzeigen auf jeden
Fall einen Passus zum Versicherungsschutz enthalten. Darin wird
festgehalten, ob man die Versicherung kündigt oder beibehält. Nach
dem Verkauf schickt der Verkäufer die von beiden Parteien
ausgefüllten Veräußerungsanzeigen sofort an den Versicherer und die
Zulassungsstelle.

Hat der Käufer erklärt, die Kfz-Versicherung übernehmen zu wollen,
muss er mit dem Verkäufer besprechen, wie sie es mit der
Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr halten wollen. Dem
Versicherer gegenüber haften beide gleichermaßen. Erklärt der Käufer
dagegen, sich einen neuen Kfz-Versicherer zu suchen, darf er die
Ummeldung nicht vergessen, ansonsten wird die Zulassungsstelle aktiv
und zieht seinen Wagen aus dem Verkehr.

Und noch etwas: Bevor der Käufer Gas gibt und davonfährt, muss er
überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten
lässt er sich die Kfz-Police mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder
Einzahlungsbeleg zeigen. Und selbstverständlich müssen die
Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.





Probefahrt

Der Versicherungsschutz spielt aber schon viel früher eine Rolle,
denn vor der Entscheidung ein Auto zu kaufen, steht die Probefahrt.
Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und
gute Fahrt wünscht, spielt damit. Wie die HUK-COBURG mitteilt, setzt
ein Diebstahl immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der
Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab.
Entscheidet sich der Käufer während der Fahrt, einfach nicht mehr
zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein
Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel freiwillig hergegeben. An
dieser Stelle ist also Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die
Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.

Gibt es Mittel und Wege, um diese Situation zu vermeiden, ohne den
Käufer zu verprellen? Vor Beginn der Pro-befahrt sollte der Verkäufer
Ausweis und Führerschein des Interessenten gesehen haben. Und wer
keine Lust hat, während der Probefahrt im Auto zu sitzen, sollte
zumindest den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.

Noch ein Tipp zum Thema Gewahrsamsbruch: Ob der vorliegt oder
nicht, hängt nach gängiger Rechtsprechung zusätzlich vom Ort des
Verkaufsgespräches ab. Deshalb sollten Verhandlungen auf jeden Fall
in der Wohnung des Verkäufers geführt und die Schlüssel dort
übergeben werden.



Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon: (09561) 96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de


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Datum: 11.05.2016 - 10:30 Uhr
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