(ots) - Gutachten: Urteile nach §175 müssen aufgehoben
werden / Deutsche AIDS-Hilfe unterstützt Kampagne "Offene Rechnung:
§175"
Die Urteile gegen homo- und bisexuelle Männer nach dem Paragrafen
175 StGB waren Unrecht und müssen aufgehoben werden - auch wenn sie
nach 1945 in der Bundesrepublik erfolgten. Das geht aus einem
Rechtsgutachten hervor, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(ADS) heute veröffentlicht hat.
Passend dazu startet heute die Bundesinteressenvertretung schwuler
Senioren e.V. (BISS) ihre Kampagne "Offene Rechnung: §175 StGB".
Gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
und der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) fordert BISS in einem
Positionspapier:
* die Aufhebung der Urteile
* die Rehabilitierung und Entschädigung der noch lebenden Opfer
* eine kollektive Entschädigungszahlung, die der Aufarbeitung des
Unrechts und Maßnahmen für Respekt und Akzeptanz dienen soll
"Es gibt keine Ausflüchte mehr!"
Dazu erklärt Manuel Izdebski vom Vorstand der Deutschen
AIDS-Hilfe:
"Es gibt keine Ausflüchte mehr. Das Gutachten stellt klar: Die
Aufhebung der Urteile nach §175 ist nicht nur eine moralische,
sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Die tiefen Verletzungen,
die dieser Schandparagraf Menschen beigebracht hat, lassen sich nicht
rückgängig machen, die Urteile hingegen müssten längst aufgehoben
sein. Dass die Opfer bis heute als vorbestraft gelten, ist
unerträglich, sie verdienen eine Entschuldigung und Entschädigung!"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits seit
1981 mehrfach festgestellt, dass die Bestrafung homosexueller
Handlungen schwere Menschenrechtsverletzungen waren und sind.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich 2014 dafür
ausgesprochen, dass sich die Bundesrepublik zu ihrer Schuld bekennen
muss. Doch aufgehoben wurden bisher nur die Urteile aus der
Nazi-Zeit, nicht jene aus der Bundesrepublik, die noch lange Zeit
nach demselben Paragrafen erfolgten.
"Dass Unrecht nach einem nationalsozialistischen Gesetz bis heute
fortgeschrieben wird, ist ein Skandal!", betont Izdebski.
50.000 Urteile nach der Nazi-Zeit
Der §175 bestand in der von den Nazis verschärften Fassung bis
1969 fort, endgültig abgeschafft wurde das Gesetz nach mehreren
Reformen erst 1994. Mehr als 100.000 Männer wurden in der
Bundesrepublik nach diesem Paragrafen verfolgt, mehr als 50.000
verurteilt.
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Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
http://ots.de/bQWvB
Pressekontakt:
Deutsche AIDS-Hilfe
Holger Wicht
Pressesprecher
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