PresseKat - Weiß: Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" wird gestärkt

Weiß: Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" wird gestärkt

ID: 1355443

(ots) - Personalwirtschaftliche Flexibilität durch
Spielräume für Sozialpartner

Die Koalitionsspitzen haben sich über die konkrete Umsetzung der
Koalitionsvereinbarungen zur Bekämpfung von Missbräuchen in
Leiharbeit und Werkverträgen verständigt. Hierzu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Peter Weiß:

"Die entscheidende Botschaft ist, dass faktisch unbegrenzte
Zeitarbeit künftig nicht mehr möglich sein wird. Damit schaffen wir
mehr Fairness für die Beschäftigten und wirken zugleich Verzerrungen
des Wettbewerbs zu Lasten von solchen Unternehmen entgegen, die diese
ihrem Zweck entsprechend tatsächlich nur als Flexibilitätsinstrument
zur Abdeckung von Auftragsspitzen und zur Überbrückung kurzfristiger
Personalengpässe einsetzen. Der systematische Einsatz von Zeitarbeit
zur Senkung von Lohnkosten durch das Unterlaufen branchenbezogener
Tariflöhne hat hingegen nichts mit der personalwirtschaftlichen
Flexibilität von Unternehmen zu tun, die wir politisch fördern
wollen.

Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage von Tarifverträgen und
Betriebsvereinbarungen begrenzt von der regelmäßigen
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abzuweichen, stärken wir
zusätzlich die Rolle der Sozialpartner. Diese können gemeinsam am
besten beurteilen, ob in der jeweiligen Branche besondere
Erfordernisse vorliegen, die eine solche Abweichung im Interesse von
Betrieben und Leiharbeitnehmern gleichermaßen gerechtfertigt
erscheinen lassen.

Auch die Vereinbarung, dass Leiharbeitnehmer ab dem neunten Monat
den gleichen Lohn erhalten, schafft mehr Gerechtigkeit. Sinnvoll ist
auch, dass Sozialpartnern ein begrenzter Spielraum für Abweichungen
bleibt, wenn der Lohn schon in einer frühen Phase des
Leiharbeitsverhältnisses an den Lohn der Stammbeschäftigten




herangeführt wurde. Den Tarifvertragsparteien wird auch die Aufgabe
zukommen, Vereinbarungen darüber zu treffen, wie Leiharbeitnehmer in
die nach Branchen und Betrieben sehr differenzierten betrieblichen
Sonderleistungen einbezogen werden.

Mit der Umsetzung der Regelungen zur Bekämpfung des Missbrauchs
von Leiharbeit verfolgen wir konsequent unser Konzept der Stärkung
sozialpartnerschaftlicher Entscheidungsfindung. Die Sozialpartner
sind am nächsten an der betrieblichen Realität dran und können daher
entscheidend zu einem praxisnahen Regelungsrahmen betragen."



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Datum: 11.05.2016 - 12:06 Uhr
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