(ots) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
e. V. hatte zwar keinen Änderungsbedarf gegenüber den bestehenden
Regelungen gesehen, betrachtet aber die Einigung der Koalition zur
Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen als tragfähigen
Kompromiss. "Vor allem auf Drängen von Ministerpräsident Horst
Seehofer wurden gangbare Wege für die tarifvertragliche Lösung von
Zeitarbeit erreicht. Damit ist es gelungen, gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf entscheidende Veränderungen vorzunehmen und
Vorschriften, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erheblich
eingeschränkt hätten, aus dem Gesetz zu streichen", sagte vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Er hob positiv hervor, dass bei den Werkverträgen der geplante
Kriterienkatalog zur Arbeitnehmerdefinition weggefallen ist. Die
überarbeitete Definition orientiert sich an allgemeinen Grundsätzen
der Rechtsprechung und ändert das geltende Recht nicht. "Damit ist
festgelegt, wer Arbeitnehmer ist und wer nicht. Auf darüber
hinausgehende gesetzliche Regelungen, insbesondere auf eine
Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers, wird verzichtet.
Rechtsunsicherheiten werden somit vermieden", erklärte Brossardt.
Die vbw begrüßt auch, dass bei der Zeitarbeit angemessene
Gestaltungsmöglichkeiten für tarifvertragliche Lösungen geschaffen
wurden, auf die auch nicht-tarifgebundene Unternehmen Bezug nehmen
können. Insoweit sind auch für sie Abweichungen von der gesetzlichen
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten möglich.
Die bislang geplante Meldepflicht des Zolls zu vermeintlichen
Arbeitsschutzverstößen gegenüber anderen Behörden entfällt.
Brossardt: "Auch das ist eine wichtige Entscheidung. Die Einhaltung
des Arbeitsschutzes wird bereits heute umfassend kontrolliert. Die
neue Zuständigkeit des Zolls war überflüssig."
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