(ots) - Herstellung von Rechtssicherheit wird weiteren
WLAN-Ausbau befördern
Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Mittwoch eine Einigung
über das zweite Änderungsgesetz zum Telemediengesetz erzielt. Hierzu
erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der zuständige
Berichterstatter Axel Knoerig:
"Mit der heutigen Einigung schaffen wir die WLAN Störerhaftung ab
und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von
WLAN-Hotspots. Wir folgen damit nicht nur den Schlussanträgen des
Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, der die Störerhaftung
für gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots als
nicht vereinbar mit der E-Commerce-Richtlinie qualifiziert hat.
Vielmehr erstrecken wir die Haftungsfreistellung auch auf alle
privaten Anbieter, weil wir davon überzeugt sind, dass dies der
richtige Weg ist. Dem weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots - sei er
gewerblich, nebengewerblich oder privat - steht die Störerhaftung
somit nun nicht mehr im Wege.
Aufgrund berechtigter Einwände heben wir auch die im Gesetzentwurf
vorgesehenen Änderungen zur Haftung von Host-Providern auf. Mit dem
Koalitionspartner haben wir uns stattdessen auf einen
Entschließungsantrag verständigt. Darin fordern wir die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine
Überarbeitung des Haftungsregimes für Plattform-Betreiber
einzusetzen. Dies ist nicht nur mit Blick auf die aktuellen
Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission zur Haftung von
Plattformen und Intermediären sinnvoll, sondern auch vor dem
Hintergrund einer einheitlichen europäischen Regelung.
Wir wollen auch zügig rechtssichere Regelungen für schnelle und
effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung im Internet etablieren.
Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung
von Urheberrechten basieren, sollen legal keine Werbeeinnahmen
generieren dürfen. Im Dialog zwischen Bundesregierung und den
beteiligten Akteuren sollen Maßnahmen entwickelt werden, mit denen
die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des
geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden. Solchen
Plattformen wollen wir den Geldhahn zudrehen.
Wir fordern die Bundesregierung zudem auf zu erheben, in welchem
Umfang Persönlichkeitsrechte und der Schutz des eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetriebs im Internet verletzt wurden. Zeigt sich
bei Plattformen oder geschädigten Personen und Unternehmen ein
Regelungsbedarf, werden wir diesen noch in dieser Legislaturperiode
beheben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt mit diesen Änderungen nicht
nur zur weiteren Verbreitung von WLAN-Hotspots bei. Sie leistet
darüber hinaus auch einen entscheidenden Beitrag für digitale
Teilhabe, für eine flächendeckende Breitbandversorgung und für die
Einhaltung selbstverständlicher Umgangsformen auch im Internet.
Unserer Auffassung nach gelten unsere Gesetze nicht nur in der
analogen Welt, sondern auch und gerade im Internet. Es ist unsere
Aufgabe, für eine angemessene Rechtsdurchsetzung zu sorgen."
Hintergrund:
Die Bundesregierung hatte dem Deutschen Bundestag im Herbst
letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Telemediengesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf hielt an der sog.
Störerhaftung fest. Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip,
dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Vergehen seiner Nutzer
unter Umständen in die Haftung genommen werden kann, wenn über den
WLAN-Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Sie ist der
Auslöser für zahlreiche Abmahnwellen.
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