PresseKat - Klage: Geschäftsmodell von CHECK24 im Kern bestätigt

Klage: Geschäftsmodell von CHECK24 im Kern bestätigt

ID: 1355652

(ots) - Landgericht München signalisiert: CHECK24 erfüllt
grundsätzlich Beratungs- und Informationspflichten / CHECK24 schafft
konsequente Transparenz und ermöglicht echten Kundennutzen dank hoher
Beratungsqualität

Im Prozess zwischen dem Vergleichsportal CHECK24 und dem
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) signalisierte
das Landgericht München I heute eine Bestätigung des Geschäftsmodells
von CHECK24 und entkräftete somit die Hauptangriffspunkte des BVK.

Das Gericht war sehr deutlich in seinen Ausführungen, dass CHECK24
seinen Kunden sowohl eine objektive Marktbetrachtung als
Beratungsgrundlage als auch gesetzeskonforme Befragung und Beratung
bietet.

"Die heutige Verhandlung stimmt uns positiv", sagt Christoph
Röttele, CHECK24-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung.
"Unser Geschäftsmodell schafft konsequente Transparenz und ist
fokussiert auf echten Kundennutzen mit hoher Beratungsqualität für
nachhaltig zufriedene Kunden". Ãœber 15 Millionen Kunden honorieren
bis heute den Service von CHECK24.

Das Gericht hat sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der
Kommunikation der Makler-Statusinformation ("Erstinformation") von
CHECK24 nicht beanstandet. Es erkannte lediglich Nachbesserungsbedarf
bei der Positionierung der sog. Erstinformation. Das Gericht ließ
weiter erkennen, dass sich lediglich beim Hausrat- und
Privathaftpflichtvergleich hinsichtlich der Formulierung bzw.
Darstellung einzelner Fragen ggf. Anpassungsbedarf ergeben könnte.

Ein Urteil gab es nicht. Das Gericht setzte die Verkündung für den
13. Juli 2016 um 10 Uhr an.

Klarstellung: Dass die Bezeichnung "Vergleichsportal" irreführend
sei - wie es der BVK häufig in der Öffentlichkeit behauptet - ist
falsch und war niemals Gegenstand der Gerichtsverhandlung. CHECK24




ist seit über 15 Jahren ein Vergleichsportal und gleichzeitig im
Bereich der Versicherungsvermittlung als Makler tätig.

Ãœber die CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes
Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-,
Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und
Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die
Anzeige der Vergleichsergebnisse erfolgt völlig anonym. Dabei werden
Preise und Konditionen von zahlreichen Anbietern durchsucht, darunter
über 300 Kfz-Versicherungstarife, über 1.000 Strom- und über 850
Gasanbieter, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbieter
für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossene Shops für Elektronik
& Haushalt, mehr als 150 Mietwagenanbieter, über 400.000 Hotels, mehr
als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstalter.

CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz
durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren
Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse
generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben
werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 700 Mitarbeiter mit
Hauptsitz in München.



Pressekontakt:
Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim(at)check24.de
Eva Kollmann, Senior Public Relations Managerin, Tel. +49 89 2000 47
1172, eva.kollmann(at)check24.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Dell gründet Partnerbeirat Erfolg für Pressefreiheit: Uni Mainz muss millionenschwere Sponsoring-Verträge offenlegen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.05.2016 - 17:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1355652
Anzahl Zeichen: 3704

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Internet



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Klage: Geschäftsmodell von CHECK24 im Kern bestätigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CHECK24 Vergleichsportal GmbH