(ots) - Kinderschutzbund: Staatliche Regelung
organisiert Kindeswohlgefährdung
Präsident Hilgers kritisiert Gesetzentwurf für Hartz-IV-Reform -
Sozialgeld soll gekürzt werden, wenn ein Trennungskind beim anderen
Elternteil ist
Osnabrück. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz
Hilgers, hat die Pläne, Alleinerziehenden im Hartz-IV-Bezug für jeden
Besuchstag ihres Kindes beim anderen Elternteil, Geld ihrer
Leistungen zu streichen, scharf kritisiert. "Hier wird durch die
staatliche Regelung die Kindeswohlgefährdung organisiert", sagte
Hilgers im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag).
Die umstrittene Neuregelung ist in dem Gesetzentwurf zur
Hartz-IV-Reform von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD)
enthalten. Danach soll für jeden Tag, den das Trennungskind beim
anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für Kinder bis sechs
Jahre pro Tag um 7,90 Euro, für sechs- bis 14-Jährige pro Tag um neun
Euro und für 14- bis 18-Jährige um 10,20 Euro gekürzt werden. Diesen
Betrag kann dann der andere Elternteil für sich reklamieren. Das soll
auch dann der Fall sein, wenn der andere Elternteil selbst gar keine
Sozialleistungen bezieht.
Hilgers befürchtet, dass die Neuregelung in der Praxis dazu führen
werde, "dass der Alleinerziehende immer weniger Geld hat, wenn sich
der andere Elternteil häufiger in die Erziehung des Kindes
einbringt". Dieser Umstand könne zu sachfremden Entscheidungen der
betroffenen Eltern führen, die nichts mit den Kindern zu tun hätten,
warnt der Experte. "Im Sinne des Kindeswohls ist das gewiss nicht.
Das ist eine politische Entscheidung, die aus finanzieller
Pfennigfuchserei und Bürokratismus betrieben wird." Fakt sei, dass
dem besuchten Elternteil etwa durch Fahrtkosten des Kindes, Ausgaben
für Verpflegung und Bekleidung zusätzliche Kosten entstünden. Bisher
sei dieser Mehrbedarf nicht anerkannt. Zur Abdeckung der Mehrkosten
sprach sich Hilgers für die Einführung einer aus Steuergeldern
finanzierten Umgangspauschale aus, die den Betroffenen zusätzlich für
das Kind gewährt werden soll. Alleinerziehende mussten auch bisher
schon mit Kürzungen des Sozialgeldes für das Kind rechnen, wenn es im
Rahmen des Umgangsrechts etwa beim Vater war. Jedoch geschah das
bisher im Rahmen einer Verwaltungspraxis, die von Kommune zu Kommune
unterschiedlich ausgeübt wurde.
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