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Zollgewerkschaft: "Neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge schaffen klare Verhältnisse"

ID: 1356067

(ots) - Die schärferen Regeln für Leiharbeit und
Werkverträge, auf die sich die große Koalition verständigt hat, sind
beim BDZ auf ein positives Echo gestoßen. Der Bundesvorsitzende der
Zollgewerkschaft, Dieter Dewes, hob hervor, dass die neue Rechtslage
auch für die Beschäftigten der beim Zoll angesiedelten
Finanzkontrolle Schwarzarbeit klare Verhältnisse schaffe. Anders als
die Opposition im Bundestag haben die Arbeitgeber Zustimmung zu dem
gefundenen Kompromiss signalisiert, nachdem sie monatelang massiven
Widerstand geleistet hatten.

Dewes: "Offenbar kommt auch die Wirtschaft nicht daran vorbei,
dass der Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen endlich
eingedämmt werden muss." In einem Gespräch mit
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) war er sich über die
dringende arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit dieses
Gesetzesvorhabens einig gewesen.

Nach der Einigung wurden von Wirtschaftsvertretern zwar
Nachbesserungen ins Gespräch gebracht und kritisiert, dass mit den
Plänen angeblich neue bürokratische Hürden und die Tarifautonomie
eingeschränkt werde. Unternehmerverbände stellten aber auch fest, der
Kompromiss gebe Arbeitgebern Sicherheit und erhalte tarifvertragliche
Spielräume bei der Gestaltung der Zeitarbeit. Allerdings betonten
sie, dass eine Neuregelung aus ihrer Sicht nicht benötigt worden sei.

Dieser Darstellung widersprach Dewes, der im
Gesetzgebungsverfahren und im Dialog mit Nahles mehrfach eine
Stärkung der Stellung von Leiharbeitnehmern sowie die Unterbindung
von Lohndumping und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung gefordert
hatte. Der BDZ hatte eine Überprüfung der Werkvertragsverfahren
angemahnt und die bisher fehlenden Abgrenzungskriterien zur
Leiharbeit beanstandet.

Dewes begrüßte, dass die im Koalitionsvertrag enthaltenen




Vereinbarungen nun endlich gesetzlich ausgestaltet werden. Mit Nahles
habe Einvernehmen über die damit verfolgten Ziele zum Schutz von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch das Mindestlohngesetz und
über eine effektive Kontrolle durch den Zoll bestanden.

Wörtlich erklärte der BDZ-Bundesvorsitzende: "Die Einigung war
längst überfällig, um die Grauzonen zu beseitigen, die in diesem
Bereich bestanden und auch dem Zoll wirkungsvolle Kontrollen bislang
mehr als erschwerten. Das wird sich jetzt hoffentlich ändern!"



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BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
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Pressekontakt: BDZ-Bundesgeschäftsführer Christof Stechmann


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Datum: 12.05.2016 - 12:40 Uhr
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