PresseKat - KfW Produktänderungen seit dem 1.4.2016 - Vorteile und Nachteile

KfW Produktänderungen seit dem 1.4.2016 - Vorteile und Nachteile

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Nicht immer ist es sinnvoll alle Programme vollständig zu beanspruchen. Insbesondere dann nicht, wenn die Höhe des Kapitalmarktdarlehens

(firmenpresse) - unter bankenabhängige Grenzen fällt und dadurch der Zinssatz für diesen Teil des Finanzierungsprojektes deutlich steigt. Aus diesem Grunde muss die richtige Finanzierungsstruktur erst ermittelt werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater von sich aus anbietet, verschiedene Varianten zu prüfen. Wegen der ggf. verschiedenen Zinsbindungen ist alleine der Mischzins des Finanzierungsprojektes nicht maßgebend. Sobald ein Darlehensanteil nach der in der Regel kurzen Zinsbindung wegfällt, dessen Zinssatz unter dem des Mischzinssatzes liegt, steigt der neue Mischzins entsprechend an. Das kann dann unter Umständen sehr teuer werden.

Ihr Augenmerk sollte zudem im Rahmen des Gesamtprojektes auch auf die Folgekosten gerichtet sein. Hier werden viele Fehler gemacht. Zu diesem Thema berichten wir nächste Woche ausführlicher.

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen gemäß EnEV 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard "KfW-Effizienzhaus 70". Dafür wird - neben den bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 - ein weiterer Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten. Die genauen Konditionen können Sie hier nachlesen. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt. Parallel zum Kredit können Sie den Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) (siehe unten), beantragen.

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung
Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Zuschusses muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Abschluss des Vorhabens. Der Zuschuss kann nun auch für Neubauvorhaben beantragt werden, für die ab dem 01.04.2016 im Produkt Energieeffizient Bauen (153) siehe oben, ein Antrag gestellt wird. Zusätzlich fördert die KfW die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen sowie die dafür notwendigen Leistungen mit einem Baubegleitungszuschuss.





Das Wichtigste in Kürze:
Die KfW übernimmt 50 % der Kosten: bis 4.000 Euro pro Vorhaben.
Wichtig für alle, die Wohnraum energetisch sanieren nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430.

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Datum: 12.05.2016 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Siegfried Ockenfuß
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Achern


Telefon: 078418389001

Kategorie:

Bau & Immobilien


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