(ots) - "Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand hat sich
zwei Jahre nach Inkrafttreten des 'Gesetzes zur Bekämpfung von
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr' wieder verschlechtert - und das,
obwohl das Gesetz eigentlich doch mehr Zahlungsdisziplin bringen
sollte." Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,
RA Michael Knipper, die Ergebnisse der Frühjahrs-Umfrage der
Wirtschaftsauskunftei Creditreform zum Zahlungsverhalten der
Unternehmen. Knipper: "36 % der Bauunternehmen melden, dass ihre
öffentlichen Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen, sondern erst später
ihre Rechnung begleichen, das sind genauso viele wie vor
Inkrafttreten des Gesetzes. Die leichte Verbesserung im Vorjahr war
somit nicht von langer Dauer." Dagegen konnten sich die Gläubiger
privater Schuldner über eine weitere Verbesserung ihrer Zahlungsmoral
freuen: Lediglich 7 % der befragten Bauunternehmen mussten bei der
Begleichung ihrer Rechnungen länger als 30 Tage warten.
"Dabei hätte das Gesetz, welches die europäische
Zahlungsverzugsrichtlinie im Sommer 2014 in nationales Recht
umsetzte, auch den öffentlichen Auftraggebern eine hervorragende
Gelegenheit geboten, ihr Zahlungsverhalten zu ändern", stellt Knipper
fest. Die hohe Insolvenzintensität des Bauhauptgewerbes zeige, dass
der "Giftcocktail" aus schlechter Zahlungsmoral, geringen Renditen
und niedrigen Eigenkapitalquoten die Existenz vieler Bauunternehmen
gefährde. Zwar hätten sich die Umsatzrenditen in den vergangenen
Jahren etwas verbessert, gemessen an den Risiken von Bauprojekten
seien diese aber nach wie vor unbefriedigend." Dabei ist besonders
die Baubranche von der schlechten Zahlungsmoral der öffentlichen Hand
betroffen: Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag der Anteil nur
bei 25 %. Knipper: "Daher kann es nicht verwundern, dass jede sechste
Unternehmenspleite aus der Baubranche stammt."
"Wir freuen uns natürlich, dass zumindest einige öffentliche
Gebietskörperschaften ihre Investitionsmittel erhöht haben, um die
Versäumnisse der Vergangenheit bei der Instandhaltung der
Infrastruktur wieder zu beheben. Sie sollten die Bauunternehmen dann
aber nicht mit Zahlungsverzögerungen an den Rand der Insolvenz
treiben", bemerkte Knipper. "Wir appellieren deshalb an alle
öffentlichen Auftraggeber ihre starke Marktposition nicht
auszunutzen. Schließlich entfallen immer noch 28 % des Umsatzes im
Bauhauptgewerbe auf den Öffentlichen Bau. Wir fordern die öffentliche
Hand deshalb auf, sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst zu
werden und ihre eigenen Gesetze auch selber anzuwenden."
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