PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokume

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)

ID: 1357135

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

an die AktionÀre

fĂŒr die am Donnerstag, den 16. Juni 2016, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m

A. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2015, des Berichts
des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2015 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.

2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2015.

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015.

4. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015.

5. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2017.

6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.

7. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur
Einziehung eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG und
die ErmĂ€chtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur VerĂ€ußerung der eigenen
Aktien auf eine andere Art als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der AktionÀre.

8. Beschlussfassung ĂŒber die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemĂ€ĂŸ





§ 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind spÀtestens ab 25. Mai 2016 im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2016) zugÀnglich und
werden in der Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht 2015,
- Konzernabschluss 2015 samt Konzernlagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015,
- BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8,
- ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
- Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7,
- vollstÀndiger Text dieser Einberufung,
- Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114
AktG.

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemĂ€ĂŸ § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der
6. Juni 2016, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀr
ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 13. Juni 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen (nÀher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
DepotbestÀtigung unten):

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei die DepotbestÀtigung
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT),
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
AT0000606306,
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 6. Juni 2016, 24.00 Uhr, Wiener
Zeit (MESZ), bezieht.

Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf ErgÀnzung der Tagesordnung

AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich
unten), können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spÀtestens am 26. Mai 2016 der Gesellschaft, an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der AktionÀrseigenschaft ist die Vorlage einer
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, in der bestĂ€tigt
wird, dass die antragstellenden AktionÀre (5 % des Grundkapitals)
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind. Diese DepotbestÀtigung darf zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein.
Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei
mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich die
DepotbestÀtigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.

BeschlussvorschlÀge

AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre,
der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 7. Juni 2016
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per
E-Mail an anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen
ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer -
Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien,
zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden
BegrĂŒndung die ErklĂ€rungen der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs
2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle UmstÀnde darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begrĂŒnden könnten sowie ihre Verbundenheit mit den
rechtlichen Werten zu erklÀren. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch)
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechts ist die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a
AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren AktionÀren, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird
auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen,
oder ihre Erteilung strafbar wÀre.

Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2016) zugÀnglich.

E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der AktionÀr hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können. Hat der AktionÀr
seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es,
wenn dieses zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die Übermittlung dieser
ErklĂ€rung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich ĂŒbergeben wird, hat die Vollmacht spĂ€testens
am 14. Juni 2016 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft
einzulangen:

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien

Als besonderer Service steht den AktionÀren ein Vertreter des
Interessenverbandes fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die StimmrechtsausĂŒbung auf
der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap(at)iva.or.at. Auch bei BevollmÀchtigung des unabhÀngigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben
beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. AllfÀllige Weisungen sind
direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular
der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den
Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung 2016) abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in
292.979.038 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(StĂŒckaktien) zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 13. Mai 2016) 509.977 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt
zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 13. Mai 2016) 292.469.061. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweises
(FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).

Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen)
gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2016

Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG

AnhÀnge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/P5Mk3XwL

RĂŒckfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler(at)rbinternational.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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AnhÀnge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/P5Mk3XwL


Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir(at)rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch


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Datum: 17.05.2016 - 09:32 Uhr
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