(ots) -
- Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Jahr 2015 beim
Finanzamt eingereicht werden
- CosmosDirekt erklärt welche Versicherungsprämien bei der Steuer
geltend gemacht werden können.
Die Steuererklärung - nicht gerade ein beliebtes Thema, wenn der
Frühling an Wochenenden nach draußen lockt. Doch genau jetzt ist
dafür höchste Zeit: Am 31. Mai endet die Frist zur Einreichung, daher
senden die meisten ihre Unterlagen in diesem Monat ein. Der Aufwand
lohnt sich. Im Durchschnitt erstatten die Finanzämter jährlich rund
875 Euro pro Person.(1)
Welche Policen versprechen Steuerrückzahlung?
"Bei der jährlichen Einkommensteuer können alle Versicherungen
gelten gemacht werden, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung
des Vermögens und der Gesundheit", erklärt Michael Greifenberg,
Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Vorsorgesparer mit einer
Riester- oder Basisrente (Rürup) können mit ihrer Steuererklärung auf
lohnende Rückzahlungen hoffen.
Darüber hinaus lassen sich Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- sowie
die Unfallversicherung steuerlich absetzen. Auch Rechtsschutz-,
Kranken- und Zahnzusatzversicherungen können geltend gemacht werden.
Allerdings nur, wenn die jährlichen Beiträge für Kranken- und
gesetzliche Pflegeversicherung unter der gesetzlichen
Jahres-Höchstgrenze liegen: Für Angestellte und Beamte liegt diese
bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Beiträge für die
Wohngebäude- und Kaskoversicherung sind dagegen gar nicht
anrechenbar: Sie werden als Sachversicherungen eingestuft, die nicht
absetzbar sind.
Riester-Rente: Von Zulagen und Steuererstattungen profitieren
Wer bis zum Rentenbeginn mit einem Riester-Vertrag vorsorgt, tut
das steuerfrei: "Die Beiträge für seinen Vertrag zahlt der Sparer aus
dem bereits versteuerten Nettoverdienst", so Michael Greifenberg.
Möglicherweise zu viel gezahlte Steuern werden nachträglich vom
Finanzamt erstattet; so bleiben die Riester-Beiträge steuerfrei. Ein
weiteres Plus dieser Altersvorsorge: Wer vier Prozent des
Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen gespart hat,
bekommt jährlich 154 Euro Zulagen vom Staat. Noch stärker werden
Familien gefördert: Für jedes Kind erhält ein Elternteil bis zu 300
Euro gutgeschrieben. In der Steuererklärung geben Riester-Sparer die
investierte Vorsorgesumme in der "Anlage AV" ein. Bereits gewährte
Zulagen werden bei der Rückerstattung verrechnet. "Vor allem Singles
und Paare ohne Kinder haben große Chance auf eine Rückzahlung", sagt
Michael Greifenberg.
Basisrente: Mehr als drei Viertel der Beiträge steuerlich
absetzbar
Besserverdiener und Selbstständige profitieren bei einer
Altersvorsorge mit der Basisrente von einer hohen staatlichen
Förderung. In 2015 können Alleinstehende bis zu 22.172 Euro
(Verheiratete bis zu 44.344 Euro) bei der Steuererklärung geltend
machen und 80 Prozent davon als Sonderausgaben absetzen. Hierzu
müssen die geleisteten Beiträge in der Anlage "Vorsorgeaufwand"
eingetragen werden. Die maximalen Beträge werden noch um Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen
oder berufsständigen Versorgungseinrichtungen vermindert.
Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung absetzen
Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung
sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Jedoch gelten auch hier die
Höchstgrenzen von 1.900 Euro für Angestellte und Beamte und 2.800
Euro für Selbstständige, nach Abzug der jährlichen Beiträge für
Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung.
Tipp: Wer vom Finanzamt Geld zurück erhält, kann dies zur
Aufstockung der Altersvorsorge nutzen. Vielen Anbieter ermöglichen
zusätzliche Einmalzahlungen.
(1) Statistisches Bundesamt 2016: http://ots.de/LywWt
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/steuertipp-2016
Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter
www.cosmosdirekt.de.
Ihre Ansprechpartner:
Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel(at)cosmosdirekt.de
Nicole Canbaz
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7147
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: nicole.canbaz(at)cosmosdirekt.de