(ots) - Die Deutsche Gesellschaft für
Sozialpädiatrie- und Jugendmedizin (DGSPJ) hat die Bundesregierung
aufgefordert, endlich einen Kinder- und Jugendbeauftragten im
Deutschen Bundestag zu verankern. Nur so könne bundesweit politisch
mehr Kinderbewusstsein für die verbreitete Kinderarmut, die
Chancengleichheit aller Kinder, die desolate Lage vieler geflohener
Kinder und für mehr Bildungsinvestitionen in Kindergärten und Schulen
geschaffen werden. Grundlage der Forderung der DGSPJ ist die - von
der der Deutschen Akademie für Kinder und Jugendmedizin (DAKJ)
initiierte - äußerst erfolgreiche Petition vom März 2015, die Mitte
Juni 2015 im Petitionsausschuss verhandelt worden ist. Seitdem ist
politisch allerdings nur wenig vorangekommen. GRÃœNE und LINKE
unterstützen zwar die Anliegen der Petition, in der unter anderem
mehr Kinderrechte und ein Kinderbeauftragter im Bundestag
eingefordert werden. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD drücken
sich aber bislang um eine Entscheidung. Dabei ist dringender
Handlungsbedarf angesagt. Um den Prozess hin zu einem unabhängigen
und nicht weisungsgebundenen Kinderbeauftragten zu beschleunigen, hat
die DGSPJ in einem 5-Punkte-Katalog die wichtigsten Gründe kurz und
kompakt aufgelistet:
1) Gesetzgebungsverfahren wären erst dann als kindgerecht, wenn
der Beauftragte für Kinder und Jugendliche im Bundestag
Gesetzesvorhaben dahingehend überprüfen kann, ob diese dem
Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen auch dienen.
2) Da Kinder und Jugendliche nicht wählen dürfen, können sie ihre
demokratischen Rechte erst effektiv wahrnehmen, wenn sie sich bei
Verletzungen von Kinderrechten an den Kinderbeauftragten wenden
können. Der neue Beauftragte muss Teil eines komplexen
Beschwerdemanagement-Systems für Kinder und Jugendliche auf allen
föderalen Ebenen werden. Dabei müssen Beschwerden immer möglichst
niedrigschwellig und "lebensweltnah" möglich sein.
3) Politiker werden erst dann ein stärkeres Kinderbewusstsein
zeigen, wenn im Deutschen Bundestag jährlich ein Bericht über die
Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte vorgelegt wird.
Defizite bei der Versorgung etwa sozial benachteiligter Kinder würden
dann im Parlament stärker verankert sein.
4) Kinderechte sind explizit nicht im Grundgesetz verankert. Der
Kinderbeauftragte muss diese daher im Bundestag nachdrücklich
einfordern und diese - gemäß dem Auftrag der UN-Kinderechtskonvention
- immer wieder in Erinnerung rufen.
5) Der Kinderbeauftragte muss strukturell, finanziell und
personell so ausgestattet werden, dass er nicht nur reagieren,
sondern auf eigene Initiative hin aktiv tätig werden kann, wenn
Kinderrechte gefährdet sind.
DGSPJ-Mitglied Dr. Theo Michael sieht es auf Dauer für untragbar
an, dass 15 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bis
heute das Recht auf einen Kinderbeauftragten verweigert wird. Dagegen
steht nicht einmal 200.000 Soldaten ein gut ausgestatteter
Wehrbeauftragter zur Verfügung. Auch weitere Beauftragte (etwa für
Menschenrechte) sind längst etabliert. Deshalb stellt hier Dr.
Andreas Oberle, Mitglied des Vorstands der DGSPJ, die entscheidende
Frage: "Warum sind Kinder weniger wert?" Nur die längst überfällige
Einsetzung eines Kinderbeauftragten kann diese leidige Diskussion
nach Ansicht Oberles endlich beenden.
Pressekontakt:
E-Mail: 'Theodor.michael(at)t-online.de'; A.Oberle(at)klinikum-stuttgart.de
Weitere Informationen unter www.dgspj.de und www.dakj.de