(ots) - Erfolgreiche EU-Beschwerde der Deutschen
Umwelthilfe - Bundesregierung streicht Ausnahmeregelung, die das
Verbrennen und Recyceln von Abfällen seit 2012 gleichstellte -
Deutsche Umwelthilfe kritisiert Umweltministerin Hendricks dafür,
dass Wertstoffe jahrelang unnötig verbrannt wurden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Jahr 2012 eine EU-Beschwerde
wegen Nichtumsetzung der europäischen Abfallhierarchie eingereicht,
die nun Erfolg zeigt. Das Verbrennen und Recyceln von Abfällen soll
durch eine geplante Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes neu
geregelt werden. 2012 wurde durch den damaligen Umweltminister
Norbert Röttgen (CDU) die so genannte "Heizwertklausel" in das
Kreislaufwirtschaftsgesetz eingefügt. Der Passus stellte die
energetische und stoffliche Verwertung von Abfällen gleich, sofern
der Heizwert des Abfalls mindestens 11.000 Kilojoule je Kilogramm
betrug. Durch diese Regelung wurden jahrelang hunderttausende Tonnen
von Wertstoffen verbrannt, anstatt recycelt zu werden.
Die DUH hatte bereits im Mai 2011 während der Notifizierung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemeinsam mit den Umweltverbänden BUND,
NABU und DNR die EU-Kommission auf die Nichtumsetzung der
EU-Abfallhierarchie hingewiesen und im April 2012 eine offizielle
Beschwerde gegen Deutschland in Brüssel eingereicht. Die
EU-Kommission teilte die Einschätzung der DUH und leitete im Jahr
2014 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
ein.
"Die europäische Abfallhierarchie schreibt das Recycling von
Abfällen noch vor der Verbrennung vor, weil dadurch wertvolle
Rohstoffe erhalten bleiben anstatt sie zu zerstören. Die
Gleichstellung der stofflichen und thermischen Verwertung war ein
Geschenk des damaligen Umweltministers Norbert Röttgen an die
Abfallverbrennungslobby. Die sogenannte Heizwertklausel war ein
Fehler mit negativen Folgen für die Recyclingindustrie, weil sie zur
massenhaften Verbrennung recyclingfähiger Abfälle führte", kritisiert
der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach seiner Einschätzung
habe Umweltministerin Hendricks die kontraproduktive Regelung viel zu
spät und erst nach der Einleitung eines förmlichen
Vertragsverletzungsfahrens durch die EU-Kommission beendet. Sie sei
daher für die unnötige Verbrennung von Wertstoffen seit dem Jahr 2014
mit verantwortlich.
"Von der geplanten Streichung der Heizwertklausel sind überwiegend
die Stoffströme chemischer Abfälle, Sperrmüll und Altreifen
betroffen. Es ist damit zu rechnen, dass nun pro Jahr 100.000 Tonnen
Chemieabfälle sowie 80.000 Tonnen Sperrmüll und Altreifen zusätzlich
den Weg ins Recycling finden", erklärt der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
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