PresseKat - GZSZ-Jubiläum: 200 Jahre Haftstrafe - Verbrechensanalyse des TV-Anwalts Jo Gerner

GZSZ-Jubiläum: 200 Jahre Haftstrafe - Verbrechensanalyse des TV-Anwalts Jo Gerner

ID: 1358234

(ots) - Studie zu den Verbrechen Jo Gerners aus 23 Jahren
Serienzugehörigkeit / 44 Mal straffällig in Erscheinung getreten /
Infografik mit allen wichtigen Fakten

Fast 200 Jahre Haft - auf diese Zahl summieren sich alle
Straftaten des bekannten TV-Anwalts Jo Gerner von "Gute Zeiten
Schlechte Zeiten". Fans der Serie fieberten schon lange auf die 6000.
Folge des Serien-Dauerbrenners hin, in der der Bösewicht abermals
einen großen Auftritt haben sollte. Anlässlich des Jubiläums der
beliebten Vorabendshow haben die Juristen des Anwaltportals
anwalt.org (www.anwalt.org) Gerners eklatanteste Verbrechen
zusammengestellt und einer strafrechtlichen Analyse unterzogen.

In mindestens 44 Fällen ist Jo Gerner seit seinem Start bei GZSZ
straffällig in Erscheinung getreten, insgesamt 14 verschiedene
Straftatbestände können ihm zur Last gelegt werden, darunter
Erpressung, Bestechung, Anstiftung zu Körperverletzung und Einbruch.
Im Durchschnitt wird Gerner jede 132. Folge straffällig - doch für
das Jubiläum bricht er seine Routine und tritt, statt in Folge
6116, bereits pünktlich zum runden Geburtstag der Vorabendserie in
Erscheinung.

In einer aufwendigen Recherche haben die Rechtsjournalisten von
anwalt.org sämtliche Folgen seit Gerners erstmaligem Auftritt im Jahr
1993 ausgewertet: Würde man jeweils das maximale Strafmaß ansetzen
und alle seine Kapitalverbrechen addieren, säße Gerner für genau
199,5 Jahre hinter Gittern. Dazu Rechtsanwalt Mathis Ruff von
anwalt.org: "Wenn mehrere Straftaten begangen wurden, kommt es gemäß
§ 54 StGB zur Bildung einer Gesamtstrafe. Diese darf die Summe der
Einzelstrafen nicht erreichen und ergibt sich aus einer angemessenen
Erhöhung der höchsten Einzelstrafe."

Trotz des umfangreichen Repertoires an Straftaten wurde Gerner nie
ernsthaft belangt. Beweise hinterlässt er in der Regel nicht.




Wirklich eng wurde es für ihn nur im Jahr 2010, als er sich der
Steuerhinterziehung schuldig gemacht hatte und das in einer Höhe, in
der Bewährung nicht mehr greifen würde. Auffällig ist, dass Gerner in
den letzten Jahren weniger kriminell in Erscheinung getreten ist.

Infografik, die komplette Studie und frei verwendbares
Bildmaterial sind hier zu finden: http://www.anwalt.org/gzsz/

Ãœber anwalt.org

anwalt.org (www.anwalt.org) ist ein Angebot des Berufsverbandes
der Rechtsjournalisten e.V. Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von
Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die
Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org,
scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org
veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von Rechtsanwalt
Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Ãœbergeordnetes Ziel ist es,
umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich
interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Rechtsbereiche in
Deutschland informieren können. Zudem bestrebt der Verband ein
deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufzubauen und zu pflegen. Der
BvDR e.V. sieht sich an dieser Stelle als Informationsnetzwerk und
Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen, bietet jedoch keine
Rechtsberatung an.



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Kai Lehmann I kai.lehmann(at)tonka-pr.com I +49.30.27595973.12


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