(ots) - NIFIS-Vorsitzender RA Dr. Thomas Lapp:
"Betreiber offener WLANs müssen von Unterlassungsansprüchen, Abmahn-
und Gerichtskosten freigestellt werden"
Der von der Bundesregierung geplante Wegfall der sogenannten
Störerhaftung bei offenen WLANs stößt auf allgemeine Zustimmung. Bei
der konkreten Umsetzung sind jedoch noch einige Hürden zu nehmen, um
das Risiko für die privaten WLAN-Betreiber tatsächlich überschaubar
zu halten, warnt die Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS). Vor allem kommt es laut NIFIS
darauf an, dass der Gesetzgeber die WLAN-Anbieter ausdrücklich von
Unterlassungsansprüchen freistellt.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS, fordert:
"Der Gesetzgeber sollte das Plädoyer des EU Generalanwalts konsequent
umsetzen: dieser hat lediglich gefordert, gerichtliche
Unterlassungsanordnungen zu ermöglichen, von Unterlassungsansprüchen
ist bei ihm nicht die Rede. Deshalb sollte sich die
Haftungsfreistellung ausdrücklich auch auf Unterlassungsansprüche
erstrecken." Der EU-Generalanwalt habe außerdem klargestellt, dass
WLAN-Betreiber auf jeden Fall von Abmahn- oder Gerichtskosten
verschont bleiben müssten.
Jurist Lapp sagt: "Private WLAN-Anbieter mit gewerblichen
Providern gleichzustellen wird nicht sicherstellen können, dass diese
nicht mehr für Rechtsverstöße abgemahnt werden können, die über ihren
Hotspot begangen wurden. Es kommt vielmehr darauf an, dass der
Gesetzgeber den Ausschluss der Haftung nach § 8 Telemediengesetz
ausdrücklich auch auf Unterlassungsansprüche und Abmahnkosten
bezieht."
Die potenziellen Sicherheitsrisiken liegen nach Angaben des
NIFIS-Vorsitzenden allerdings nicht nur auf der Betreiberseite,
sondern er rät auch den Nutzern zu Vorsicht. "Offene WLANs sind sehr
sehr leicht abzuhören", stellt Dr. Thomas Lapp klar. Er empfiehlt
daher: "Keine E-Mails abrufen, keine Passworte und
Zugangsinformationen senden und daher auch keine Seiten aufrufen, die
diese Daten benötigen."
Außerdem weist der NIFIS-Chef darauf hin, dass private Betreiber
ihre WLAN-Hotspots frei benennen dürfen. Dr. Thomas Lapp: "Ein
Hotspot mit dem Namen 'Telekom' muss keineswegs zur Deutschen Telekom
gehören, sondern kann von einer beliebigen Privatperson betrieben
werden."
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation,
die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden
Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich
unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach
der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten
in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS
seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt
diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit
zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von
Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.
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