(ots) - Am 20. Mai 2016 wird das neue Tabakerzeugnis-Gesetz
in Kraft treten. Damit wird auch in Deutschland die EU-Richtlinie
2014/40/EU umgesetzt, die eine europaweite Harmonisierung der
Regulierung von Tabakerzeugnissen zum Ziel hat, u.a. "Schock-Fotos"
auf Verpackungen. Die Richtlinie schließt aber auch zum ersten Mal
die E-Zigarette ein. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)
begrüßt die anstehende gesetzliche Regulierung des Genussmittels
E-Zigarette, insbesondere auch das durch das novellierte
Jugendschutzgesetz in Kraft getretene Abgabeverbot an Minderjährige.
Der Branchenverband kritisiert jedoch die "unverhältnismäßigen
Einschränkungen im Handel und Vertrieb" sowie die "quasi
Gleichstellung" von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten.
Die EU definiert in ihrer Tabakrichtlinie (TPD) "Tabak zum oralen
Gebrauch" als Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak
bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats
oder einer Kombination dieser Formen. "Hierunter fallen die
verdampfenden Liquids der E-Zigarette jedoch nicht", sagt Dustin
Dahlmann, BfTG-Vorsitzender. Bei der E-Zigarette werde nichts
verbrannt. "Außerdem verzeichnet die E-Zigarette ein inzwischen
mehrfach bestätigtes, deutlich geringeres Gesundheitsrisiko als die
Tabakzigarette", so Dahlmann weiter.
Zuletzt hatte ein Report des renommierten Royal College of
Physicians für Aufsehen gesorgt. Die britische Ärzteorganisation
untersuchte die Wirkung von E-Zigaretten und kam zu einem viel
beachteten Ergebnis: "E-Zigaretten bieten die Chance, die Schäden des
Rauchens für die Gesellschaft radikal zu reduzieren. Diese
Gelegenheit sollte man nutzen." Die E-Zigarette sei zwar nicht
unbedenklich, doch die Folgen eines Langzeitkonsums dürften kaum fünf
Prozent jener Schäden erreichen, die das Rauchen von Tabak mit sich
bringe.
Tabakkonzerne profitieren von Regulierung
Neben der "unverhältnismäßigen Gleichstellung" von Tabakzigaretten
und E-Zigaretten kritisiert der BfTG am vorliegenden Gesetzentwurf,
dass die besondere Branchen- und Markstruktur bei der E-Zigarette
nicht berücksichtigt werde. "Die überwiegende Mehrheit der Händler
und Hersteller sind kleine, mittelständische Unternehmen", betont
Dahlmann. Die Fachgeschäfte leisteten einen hohen Beratungsaufwand,
mit einem Schwerpunkt im Online-Handel. Sie seien jedoch nicht in der
Lage, Regulierungen in kurzer Zeit (von "0 auf 100") umzusetzen,
zumal Vorgaben wie die Altersüberprüfung noch nicht im Detail geklärt
sind. "Eine zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des
Internet-Shops oder bei der Bestellung bringt keine höhere
Sicherheit, sondern erschwert unnötig den Kauf einer E-Zigarette,
darüber freuen sich nur die großen Tabak-Konzerne", so Dustin
Dahlmann. "Es kann aber doch nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes
sein, kleine Start-Ups gegenüber den Tabakkonzernen zu
benachteiligen."
Der BfTG befürchtet, dass nach der Umsetzung des neuen
Tabakgesetzes weitere Einschränkungen folgen. So hat das zuständige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits ein
Änderungsgesetz und eine Änderungsverordnung zum erst ab dem 20. Mai
geltenden Gesetz auf den Weg gebracht. Darin soll u.a. die
Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Liquids stark eingeschränkt
werden. Die verschiedenen Geschmackrichtungen seien jedoch
"essentiell für das Produkt", sagt Dahlmann. Ein Stoff wie Menthol
diene bei der E-Zigarette eben nicht dazu, "den Einstieg zu
erleichtern, sondern den Ausstieg aus dem Rauchen zu ermöglichen."
Laut Gesetzentwurf dürfen "die Liquids einer E-Zigarette keine Stoffe
enthalten, die gesundheitliche Folgen für den menschlichen Körper
haben könnten." Dieser Satz schließe nahezu alle denkbaren
Inhaltstoffe mit ein, kritisiert Dahlmann. "So formuliert kann man
faktisch auch ein Totalverbot der E-Zigarette durchsetzen",
bestätigte die Corinna Rüffer (MdB, Die Grünen) bei einer Sitzung des
Petitionsausschusses im Bundestag. "Mit diesem Gesetzestext ließe
sich im Grunde auch Trinkwasser verbieten", so Rüffer.
"Fachhandel in Deutschland unterstützen"
Grundsätzlich empfiehlt der BfTG einen "Blick über den deutschen
Tellerrand". Der britische Suchtforscher Gary Stimson sieht
beispielsweise in der E-Zigarette ein effektives Mittel zur
Suchtbekämpfung. Laut einer Nielsen-Studie hätten durch das Dampfen
insgesamt 836.000 Briten das Rauchen aufgegeben, außerdem habe sich
die E-Zigarette in "kurzer Zeit" (von 2012-2015) als die Alternative
zu Rauchentwöhnungsmittel (Nikotin-Kaugummi, Nikotin-Pflaster etc.)
etabliert. Nicht zuletzt würden, so Stimson, durch den Einsatz der
E-Zigarette die Kosten für Rauchentwöhnungs-Programme sinken. Weder
fallen Kosten für Forschung und Entwicklung neuer
Rauchentwöhnungsmethoden an - noch müssen Suchthelfer,
Selbsthilfegruppen oder Therapien organisiert und finanziert werden.
Und für Information und Weiterentwicklung stehen qualifizierte
E-Zigaretten-Fachhändler zur Verfügung. "Dieser Fachhandel sollte
auch in Deutschland entsprechend unterstützt und nicht durch
Gesetzvorgaben gegängelt und bedroht werden", fordert Dahlmann.
Ãœber das BfTG
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) e.V. ist ein
Zusammenschluss nahezu aller führenden unabhängigen Herstellern und
Einzelhändlern aus der E-Zigaretten-Branche. Die Mitglieder des BfTG
repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion der
einzelnen Bestandteile und der Flüssigkeiten (Liquids) bis zum Groß-
und Einzelhandel. Seine Mitglieder sind unabhängige, kleine und
mittelständige Start-Up Unternehmen, die nicht der traditionellen
Tabakindustrie angehören. Das BfTG Es setzt sich für eine angemessene
Regulierung der E-Zigaretten ein, die Kinder- und Jugendschutz,
Qualität, Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit gewährleistet.
Pressekontakt:
Dustin Dahlmann (Vorsitzender)
Tel.: +49 (0) 40 228 130 75
Fax: +49 (0) 40 228 672 999
info(at)bftg.org
www.tabakfreiergenuss.org