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rbb-exklusiv/ Führende Arbeitsrechtsexperten: Neues Leiharbeitsgesetz lädt zum Missbrauch ein

ID: 1358624

(ots) - Das vom Koalitionsausschuß beschlossene Gesetz
gegen illegale Scheinwerkverträge wird von Fachleuten scharf
kritisiert. Die gerade erst verabschiedete Regelung lädt nach Meinung
führender deutscher Arbeitsrechtsexperten zum Missbrauch ein.

Professor Peter Schüren von der Universität Münster erklärte dem
rbb, wenn das Gesetz so in Kraft trete, verringere sich für
"Unternehmen, die mit Scheinwerkverträgen arbeiten, das Risiko einer
Strafverfolgung außerordentlich." Dabei geht es um geschätzte
Hunderttausende Arbeitnehmer, die mit Hilfe von Schein-Werkverträgen
an Einsatzunternehmen, zum Beispiel an Supermärkte, ausgeliehen
werden und dort wie reguläre Arbeitnehmer arbeiten, meist aber
deutlich schlechter bezahlt.

Die Experten kritisieren eine neu in das Gesetz aufgenommene
Klausel, wonach die Fremdfirmenbeschäftigten vor ihrem Einsatz
unterschreiben können, dass sie auch in Zukunft bei dem illegalen
Verleiher bleiben wollen und nicht - wie jetzt gesetzlich vorgesehen
- in eine reguläre Beschäftigung beim Einsatzunternehmen wechseln.
Bislang konnten Zoll und Staatsanwaltschaften in solchen Fällen wegen
Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen ermitteln. "Wenn die
Firma jetzt im Fall von Ermittlungen solche
Widerspruchsbescheinigungen vorlegt, können die Verantwortlichen
nicht mehr strafrechtlich belangt werden", kritisiert Schüren. Auch
die für Einsatzfirmen empfindlichen Lohn- und
Versicherungsnachzahlungen entfielen.

Auch der Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler übt harte
Kritik an dem Gesetzentwurf: "Das neue Gesetz verringert den Schutz
vor illegaler Ãœberlassung."

Am Abend widersprach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
der Kritik der Experten. Die Behauptung, Scheinwerkverträge würden
weniger riskant, sei falsch. Die beanstandete Klausel diene dem




Schutz des Leiharbeitnehmers in Bezug auf seine Berufswahl und könne
nur im Einzelfall entschieden werden. Eine solche Erklärung
präventiv abzugeben, widerspreche somit diesem Schutzgedanken, hieß
es aus dem Ministerium.

Die Arbeitsrechtler hingegen bleiben bei ihrer Einschätzung und
verweisen darauf, dass sie ihre Einwände bereits im Ministerum
vorgebracht haben.



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Datum: 19.05.2016 - 18:39 Uhr
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