PresseKat - ARAG Verbrauchertipps rund um den Garten

ARAG Verbrauchertipps rund um den Garten

ID: 1358731

ARAG Experten geben Tipps zu rechtlichen Regelungen für Gartenfreunde

(firmenpresse) - Kleingarten: Gekündigter Gärtner hat Anspruch auf Entschädigung
Wird ein Kleingartenpachtvertrag vom Verpächter aus anderen Gründen als einer Pflichtverletzung des Pächters ordentlich gekündigt, steht dem Pächter nach dem BKleingG eine angemessene Entschädigung zu. Sie umfasst diejenigen Pflanzen oder Anlagen, die er im Rahmen einer üblichen kleingärtnerischen Nutzung eingebracht hat. Dieser Anspruch verjährt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings nicht nach den mietrechtlichen Vorschriften des BGB in sechs Monaten ab der Beendigung des Pachtvertrages, sondern erst in der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist (Az.: III ZR 181/01).

Mietwohnung mit Garten
Gehört zu einer Mietsache auch ein Garten, darf der Mieter diesen in der Regel nach seinen Vorstellungen gestalten. Legt der Mietvertrag fest, was im Rahmen der Gartenpflege zu tun ist, z.B. wann und wie oft Hecken und Bäume zu schneiden sind, muss der Mieter sich allerdings daran halten. Er muss laut ARAG Experten jedoch keine abgestorbenen Pflanzen oder Bäume auf eigene Kosten ersetzen. Muss ein Mieter laut vertraglicher Regelung nur allgemein die Gartenpflege übernehmen, umfasst dies nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Az.: I-10 U 70/04) lediglich einfache Pflegearbeiten wie Rasen mähen, Unkraut jäten oder Laub kehren. Das Düngen von Pflanzen, das Vertikutieren und Nachsäen des Rasens, das Säubern eines Teiches und das Beschneiden von Gehölzen zählt dagegen nicht dazu. Ein Vermieter muss es auch hinnehmen, wenn sein Mieter sich entschließt, die einstmals akkurat beschnittenen Sträucher und Rasenflächen in einen Naturgarten umzuwandeln. Stehen im Garten Obstbäume, für deren Pflege der Mieter zuständig ist, darf er das Obst für sich ernten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

Wohin mit Gartenabfällen
Wenn mal wieder Biotonne und Kompost überquellen, hat ein Gartenbesitzer so seine Not: Wohin mit den Gartenabfällen? Besser nicht in Wald und Flur entsorgen, mahnen ARAG Experten. Das ist illegal und kann mit Verwarnung und Bußgeld belegt werden. Warten Sie die Grünabfuhr ab oder legen einen zweiten Kompost an. Grünschnitt, Rasenschnitt und Gartenabfall gelten rechtlich als Müll und schaden der Natur, da der Nährstoffhaushalt gestört wird. Außerdem können nichtheimische Pflanzen in die freie Natur gelangen, die dann ortsansässige Pflanzen vertreiben und das Ökosystem nachhaltig stören.





Der Joint aus eigenem Anbau
Seit es für Deutsche in weiten Teilen der niederländischen Grenzregionen keine Cannabisprodukte mehr zu kaufen gibt, könnte mancher auf Eigenproduktion setzen. Das ist aber keine echte Alternative, erfuhr ein 53jähriger, der Hanf angesät hatte. Vor dem Amtsgericht hat er den unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln unumwunden zugegeben. Sehr geschickt hatte sich der Hobbygärtner beim Drogenanbau allerdings nicht angestellt. Jemand muss die Pflanzen gesehen und erkannt haben. Es folgten eine Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei und eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Die Richterin hielt dem Mann zugute, dass es sich um eine "weiche Droge" nur zum Eigenkonsum gehandelt habe. Weniger Glück hatte laut ARAG Experten in einem ähnlichen Fall allerdings ein 48-jähriger Hausmeister. Ihn verurteilte das Gericht zu zwei Monaten Gefängnis - ohne Bewährung, weil er vorbestraft war.

Das könnte Sie auch interessieren:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2888/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Rubicon Minerals gibt Einzelheiten zu seiner Jahreshauptversammlung 2016 bekannt Mit den Augen des Käufers
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.05.2016 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1358731
Anzahl Zeichen: 3614

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps rund um den Garten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE