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Veröffentlichung des Beschlusses der 24. ordentlichen
Hauptversammlung zur Ermächtigung des Vorstandes (Top 7) a) zum
Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs
1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65
Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über
den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt
erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung
Die 24. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG
vom 20. Mai 2016 hat beschlossen: Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z
4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30
Monaten ab 20. Mai 2016 sowohl über die Börse als auch außerbörslich
zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 % unter
und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor
Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse
kann der Vorstand der Rosenbauer International AG beschließen, doch
muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis
gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs
kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand wird für die Dauer von fünf
Jahren ab 20. Mai 2016 gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der
Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere
(i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands
und leitenden Angestellten oder eines Aktienoptionsplans für
Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und
leitenden Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr
verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder
mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Vorstand wird ferner
ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122
AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen. All dies unter Aufhebung der zuletzt erteilten
Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23.
Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung. Leonding, im Mai 2016 Der
Vorstand
Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer(at)rosenbauer.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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A-4060 Leonding
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