(ots) - Nicht mehr lange ist es hin, dann stehen die
Sommermonate vor der Tür, und die nächste Hitzewelle kommt bestimmt.
Nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung müssen auch im
Sommerfall bei der Arbeit Schutzmaßnahmen ergriffen werden - aber
wie? Mit dem neuen Faltblatt informiert die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf wenigen Seiten über
Maßnahmen, die Arbeitnehmern und -gebern helfen, die Arbeit in der
Sommerhitze erträglich zu gestalten.
Denn ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C
müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35°C
Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es
sei denn es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen. Unter
diesem kritischen Wert jedoch können bereits lockere Kleidung und
ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen. Auch die konsequente
Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften - am
besten vor 10 Uhr morgens - sind unerlässlich und für jeden
Beschäftigten einfach umzusetzen. Arbeitgeber können den
Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise
von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf
Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur angenehmer ist.
Das Faltblatt "Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die
heißen Tage" informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen
und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen. So bietet
die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden
Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen
Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.
Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA unter
www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/dok/2822024
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de
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