(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der
morgen beginnenden Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg
deutliche Verbesserungen am Referentenentwurf zum Integrationsgesetz.
Aus Sicht des Verbandes fehlen im Entwurf Regelungen und Maßnahmen,
die die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren
Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer
Gesellschaft sicherstellen. Der Entwurf legt seinen Schwerpunkt zu
sehr auf Restriktionen und Einschränkungen, beispielsweise beim
Familiennachzug und bei Sozialleistungen. Damit werden einige
begrüßenswerte Ansätze und Vorschläge im Gesetzentwurf, die zu einer
Erleichterung der Integration von Flüchtlingen in Deutschland führen
könnten, konterkariert.
"Der Referentenentwurf zum Integrationsgesetz ist insgesamt ein
integrationspolitisches Trauerspiel. Der von Verschärfungen und
Sanktionsmöglichkeiten dominierte Entwurf wird die Integration der
Flüchtlinge nicht ausreichend befördern. Er wird durch seine negative
Grundtendenz, die geflüchtete Menschen in 'gute Flüchtlinge' mit
Bleibeperspektive und 'schlechte Flüchtlinge' ohne Bleibeperspektive
unterteilt, dazu beitragen, die bisher noch immer große Willkommens-
und Aufnahmebereitschaft der einheimischen Bevölkerung negativ zu
beeinflussen. Dadurch wird auch die Arbeit der vielen Hunderttausend
Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit unterminiert. Insbesondere
Kinder sind Leidtragende dieser Diskriminierung, da ihnen der
ökonomisch weitsichtige und kinderrechtlich gebotene Zugang zu
Integrationsprogrammen beispielsweise in Kita und Schule erschwert
wird", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen
Kinderhilfswerkes. "Flüchtlingskinder brauchen eine klare
Zukunftsperspektive in Deutschland. Um allen hier ankommenden Kindern
die gleichen Bildungs- und Teilhabechancen wie einheimischen Kindern
zu ermöglichen, braucht es ein umfassendes Integrationskonzept, das
die einschlägigen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der
Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes berücksichtigt. Diese normieren eindeutig die
Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat
und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und
Beteiligung. Wir sollten die Flüchtlingskinder als dauerhafte
Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft
begreifen. Diese Perspektive fehlt im Referentenentwurf zum
Integrationsgesetz eindeutig", so Hofmann weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zudem, dass bestehende
Beschränkungen und Hindernisse beim Familiennachzug, die insbesondere
durch das Asylpaket II eingeführt wurden, weiterbestehen sollen.
Außerdem würden die vorgesehenen Verschärfungen bei der
Aufenthaltsverfestigung für Asylberechtigte und anerkannte
Flüchtlinge eine erfolgreiche Integration erschweren. Von diesen
Verschärfungen wären auch Flüchtlingskinder betroffen, für die es
bisher im Aufenthaltsgesetz eine Privilegierung bei der
Niederlassungserlaubnis gibt. Außerdem würden unter den vorgesehenen
Möglichkeiten der Anspruchseinschränkungen im Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes Kinder besonders leiden.
Ein die Integration beförderndes Gesetz sollte demgegenüber die
Bildungsintegration als Schlüsselfaktor für die gleichberechtige
Teilhabe von Flüchtlingskindern anerkennen. Schulbildung ist nicht
nur ein elementares Kinderrecht, auch stellt Bildung den wichtigsten
Baustein für Entwicklungsgerechtigkeit von Kindern mit
unterschiedlichen Startbedingungen dar. Die Durchsetzung des
Schulbesuches von Anfang an - und das unabhängig von der
Bleibeperspektive - ist zentral. Bund und Länder sollten bei diesem
Thema eng kooperieren, um zu einheitlichen Regelungen in den
Bundesländern zu kommen. Sowohl Schulen als auch außerschulische
Bildungsformate müssen zudem qualifizierte und ausreichend
finanzierte Angebote an Flüchtlingskinder machen. Dafür braucht es
genügend Mittel für Sprachförderung für Kinder sowie
Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer, etwa in Deutsch als
Fremdsprache. Daneben müssen kultursensible Teilhabemöglichkeiten für
die ganze Familie geschaffen werden. Familie muss als entscheidender
Faktor für eine gelingende Integration begriffen und ihre Einheit
gesichert werden. Entsprechend sollten gezielte Integrationsangebote
für Familien gefördert bzw. ausgebaut werden. Darüber hinaus bedeutet
Integration auf Augenhöhe immer auch die Menschen zu beteiligen. Dies
gilt für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Dies beginnt bei der
Mitbestimmung über Schutzkonzepte in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünften, schließt die freie Wahl des Wohnortes ein
und geht bis hin zu einer nachhaltig ausgerichteten Demokratiebildung
in Schule und Kita, um Kindern und Jugendlichen das Wissen um unsere
demokratische Gesellschaft zu vermitteln und Möglichkeiten für
demokratisches Engagement erlebbar zu machen.
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