(ots) - Bislang waren vom Abgas-Skandal
betroffene VW-Besitzer, die eine Rückabwicklung des Kaufvertrages
gefordert hatten, vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun hat das
Münchner Landgericht erstmals anders entschieden. Für Rechtsanwalt
Jens-Peter Gieschen von der Bremer Kanzlei KWAG ist das aktuelle
Urteil richtungsweisend. "Hier liegt eindeutig ein erheblicher Mangel
vor, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, wenn er nicht
in angemessener Zeit beseitigt wird." Volkswagen habe mittlerweile
mehr als ein halbes Jahr dafür Zeit gehabt, ohne dass entsprechendes
passiert sei. Die Münchner Richter hatten einen Autohändler
verurteilt, den abgas-manipulierten Seat eines Ehepaares gegen die
Anrechnung eines Nutzungsentgelts zurückzunehmen.
Die Anrechnung des Nutzungsentgeltes hält Gieschen für diskutabel.
"Es gab bisher keinen Fall, in dem ein Hersteller bewusst betrogen
hat, um sich dann bei der geschuldeten mangelfreien Nachlieferung auf
'Unverhältnismäßigkeit' zu berufen." Er könne sich vorstellen, dass
zumindest der Europäische Gerichtshof die Linie des Münchner
Landgerichts entsprechend fortentwickelt. "Wir werden im Ergebnis
Nachlieferungen ohne Nutzungsentschädigungen sehen." Volkswagen hatte
am Wochenende angekündigt, dem Händler zu empfehlen, in Berufung zu
gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch Rechtsanwalt Michael Winter aus dem baden-württembergischen
Kornwestheim, mit dem die Kanzlei KWAG in Sachen VW-Abgas-Skandal
kooperiert, ist überzeugt, dass eine Rückabwicklung gerechtfertigt
ist. Er nennt die bislang ergangenen Urteile der Landgerichte Bochum
und Münster mit negativer Wirkung für die Verbraucher sogar
"politisch motiviert". KWAG und Winter arbeiten in Sachen
Abgasmanipulation inzwischen mit der US-amerikanischen Kanzlei
Hausfeld zusammen und haben unter anderem eine Strafanzeige gegen
BOSCH gestellt, die die Manipulationssoftware geliefert haben sollen.
Nach Gieschens Ansicht kann auch das sogenannte Deliktsrecht aus dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als "scharfe Allzweckwaffe des
Verbrauchers" gegen Volkswagen eingesetzt werden. Der Anspruch
begründe sich aus dem Paragrafen 826 BGB. Das Wichtigste sei dabei
das Verschuldensprinzip, das besagt, dass der Schädiger den Schaden
rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt haben muss. "Volkswagen hat
durch seine Manipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
begangen, die ausgeglichen werden muss." Das betreffe auch Kunden
anderer Hersteller, wie Skoda, Audi oder Porsche.
Ein Schaden ist den Kunden laut Gieschen auf jeden Fall
entstanden. "Unabhängig davon, ob nach dem Rückruf Einbußen bei den
Fahrzeugen auftreten - also die Leistung oder der Verbrauch
schlechter wird - hat das Fahrzeug einen Malus." So wie ein
Unfallschaden auch, könne dieser Malus nicht beseitigt werden. Das
Auto könne noch so fachgerecht hergestellt werden, die Manipulation
hafte dem Fahrzeug an. "Das wirkt sich wie ein Unfallschaden auf den
Verkaufswert aus", sagt der Bremer Rechtsanwalt. "Viele Mandanten
berichten uns, dass sie erst Rechtsrat suchen, nachdem sie
festgestellt haben, dass ihr Fahrzeug zu keinem hinnehmbaren Preis
verkauft werden kann."
Ansprüche aus dem Deliktsrecht bestehen laut Gieschen für jeden
betroffenen Autobesitzer, unabhängig von Modell, Marke oder
Hersteller - und vor allem unabhängig vom Kaufdatum. Die deliktischen
Ansprüche verjähren allerdings nach drei Jahren ab Kenntnis.
"Kenntnis erlangt haben die Verbraucher mit dem Beginn der
Berichterstattung in den Medien im Jahre 2015", sagt Gieschen.
Gieschen und Winter raten betroffenen Autobesitzern, ihre Ansprüche
in jedem Fall juristisch durchzusetzen. Das aktuelle Urteil zeige,
dass Verbraucher keineswegs ohnmächtig seien gegen die Autokonzerne.
Zur Information: KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu
den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen
Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den
ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG ist auf die
Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die
Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und
Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen.
Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren.
Rechtsanwalt Michael Winter ist vor allem auf Verkehrsstraf-,
Bußgeld- und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Die Kanzlei bietet
außerdem Unfallabwicklung mit eigener Schadenabteilung an.
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