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Carsharing: Selbstbeteiligung beachten / Das Carsharing-Geschäft boomt. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, was Nutzer hinsichtlich der Versicherung beachten sollten (FOTO)

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(ots) -
Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Einer
Datenerhebung des Bundesverbandes Carsharing e.V. zufolge ist die
Zahl der registrierten Nutzer in Deutschland Anfang 2016 mit einem
Zuwachs von 22,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 1,26 Millionen
angestiegen. Insgesamt stehen bundesweit rund 16.100 Fahrzeuge von
circa 150 verschiedenen Anbietern zur Nutzung bereit. "Es gibt
verschiedene Angebote des Carsharings mit unterschiedlichen
Versicherungsvarianten", erklären die DVAG-Experten. Schon vor
Fahrtantritt solle man sich deshalb über eventuelle Kosten, die im
Schadensfall entstehen können, Gedanken machen. "Nutzer sollten
prüfen, ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bei
der Ãœberlassung des Autos inbegriffen sind und ob eine
Selbstbeteiligung fällig werden kann", raten die DVAG-Experten.

Klassisches und flexibles Carsharing

Das klassische Carsharing, auch stationsbasiertes Carsharing
genannt, ist die beliebteste Variante. Pkws können dabei via Internet
oder Smartphone-App gebucht und dann an festen Stationen abgeholt
sowie nach der Fahrt dorthin zurückgebracht werden.

In größeren Städten wird auch zunehmend das flexible Carsharing
angeboten. Innerhalb eines festgelegten Geschäftsgebiets können die
Nutzer des sogenannten Free-Floating-Carsharings die Fahrzeuge
überall in diesem Gebiet abholen oder parken. Durch eine
Smartphone-App erfährt der Nutzer, wo sich ein freies Fahrzeug in der
Nähe befindet.

Selbstbeteiligung trotz Versicherung

Bei den meisten Carsharing-Anbietern sind Haftpflicht-, Teilkasko-
oder Vollkaskoversicherung im Preis inbegriffen. "Die meisten Nutzer
denken, dass sie mit diesen Versicherungen bereits vollständig
abgesichert sind. Was viele von ihnen nicht wissen: Im Schadensfall
muss in der Regel eine Selbstbeteiligung gezahlt werden", so die




DVAG-Versicherungsexperten. Sie empfehlen in jedem Fall, sich vorab
die AGBs genau durchzulesen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert
zum Beispiel stark bei den verschiedenen Carsharing-Angeboten und
reicht bis zu 1.500 Euro. Viele Anbieter ermöglichen es, die
Selbstbeteiligung durch Zuzahlung einer Pauschale pro Jahr, Monat
oder Fahrt herunterzusetzen. Ob sich diese Option für den jeweiligen
Nutzer lohnt, muss individuell geprüft werden.

Wichtig: Schadenfreiheit immer prüfen und dokumentieren

Egal bei welcher Carsharing-Variante: Das Fahrzeug sollte immer
auf mögliche Schäden untersucht werden. "Bestenfalls sollte der
Nutzer vor und nach der Fahrt von allen Seiten des Fahrzeugs ein Foto
mit dem Smartphone machen", raten die DVAG-Experten. "So kann genau
nachgewiesen werden, dass Vorschäden oder Mängel am Fahrzeug nicht
durch den Nutzer selbst verursacht wurden."

KURZMELDUNG

CARSHARING: SELBSTBETEILIGUNG BEACHTEN

Das Carsharing-Geschäft boomt - ob als stationsbasierte oder
flexible Variante. Dank einer Smartphone-App lässt sich schnell das
nächstgelegene Fahrzeug orten. Viele Carsharing-Nutzer sind sich
jedoch nicht darüber im Klaren, dass trotz meistens inbegriffener
Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung im Schadensfall
eine Selbstbeteiligung fällig werden kann. Die Höhe der
Selbstbeteiligung variiert stark bei den verschiedenen
Carsharing-Angeboten und reicht bis zu 1.500 Euro. Viele Anbieter
ermöglichen es, die Selbstbeteiligung durch Zuzahlung einer Pauschale
pro Jahr, Monat oder Fahrt herunterzusetzen. Ob sich diese Option für
den jeweiligen Nutzer lohnt, muss individuell geprüft werden. Jeder
Carsharing-Nutzer sollte jedoch unbedingt vor und nach jeder Fahrt
die Schadensfreiheit eines geliehenen Autos überprüfen. Fotos können
via Handy oder Fotoapparat gemacht werden. "So kann genau
nachgewiesen werden, dass Vorschäden oder Mängel am Fahrzeug nicht
durch den Nutzer selbst verursacht wurden", raten die DVAG-Experten.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von Dr.
Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014
Vorsitzender des Vorstands des Familienunternehmens. Aktuelle
Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter
www.dvag.de.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung(at)dvag-presseservice.de
Tel. Sylvia Herbrich: 069-2384-127


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Datum: 24.05.2016 - 12:16 Uhr
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