(ots) - Das Landgericht Passau hat die ÖRAG
Rechtsschutzversicherung im VW Skandal verurteilt, die Kosten der
außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung gegenüber einem
Audi Vertragshändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu übernehmen.
Der Geschädigte muss den Mangel aufgrund der Umwelteinwirkungen nicht
hinnehmen.
Ein Geschädigter hatte im Jahre 2011 einen Audi Q3 erworben, der
von den Manipulationen betroffen ist. Die ÖRAG
Rechtsschutzversicherung verweigerte die Deckung, weil der
Geschädigte zunächst die Nachbesserung abwarten müsse. Die ÖRAG
meint, der Mangel könne durch einen finanziellen Aufwand von EUR 60.-
bis 200.- behoben werden. Daraufhin gab die von dem Geschädigten
beauftragte Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer
rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein nach den Versicherungsbedingungen
vorgesehenes Gutachten (sog. Stichentscheid) ab, welches die ÖRAG
Rechtsschutzversicherung bindet. Dennoch verweigerte die ÖRAG
Rechtsschutzversicherung die Deckung. Der Geschädigte erhob daraufhin
eine Deckungsklage gegen die ÖRAG Rechtsschutzversicherung vor dem
Landgericht Passau.
Das Landgericht Passau urteilte nunmehr, dass das Verfahren gegen
die Volkswagen AG und gegen den Audi Händler vom Versicherungsvertrag
umfasst ist. Zudem sei das abgegebene Gutachten der Rechtsanwälte des
Geschädigten für die Versicherung bindend. Die ÖRAG verwies in Ihrer
Ablehnung darauf, dass der Mangel zu einem Preis von EUR 60.- bis
200.- behoben werden könne. Dem erteilte das Landgericht Passau eine
klare Absage. Der Einwand, es sei lediglich ein Kostenaufwand von EUR
60.- bis 200.- notwendig, entbehre jeglicher Substanz und sei nicht
einlassungsfähig. Mit klaren Worten: Der von der ÖRAG herangezogene
Kostenaufwand ist an den Haaren herbeigezogen.
Das Landgericht Passau urteilte dann weiter, dass es dem
Versicherungsnehmer nicht zuzumuten sei, den Mangel hinzunehmen. Das
Landgericht Passau ist der Ansicht, dass der Geschädigte bereits
deshalb den Mangel nicht hinnehmen müsse, weil er Auswirkungen auf
die Umwelt habe.
Damit bestätigte das Landgericht Passau, dass die Geschädigten im
VW Skandal gerade nicht die Nachbesserung abwarten und hinnehmen
müssen. Es zieht sogar den Aspekt der Umwelteinflüsse des Verhaltens
von VW heran, um dem Geschädigten Recht zu geben.
Nach dem Urteil des Landgerichts München I, durch welches eine
Händler zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt wurde, ist dies ein
weiterer Meilenstein im Kampf für die VW-Geschädigten. Die Dr. Stoll
& Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sowohl gegenüber VW, als
auch gegenüber Händlern sowie gegenüber Rechtsschutzversicherern
zahlreiche Klagen eingereicht, damit die Geschädigten im VW Skandal
zu ihrem Recht kommen.
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