(ots) - Am Dienstag standen im Bundessozialministerium die
Zeichen auf Sturm. Bei der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz machten
sich Vertreter von Selbsthilfeorganisationen, Sozialpartnern, der
Wohlfahrtspflege und weiterer Leistungserbringer Luft.
Im Zentrum der Kritik standen dabei die geplanten Regelungen zur
Eingliederungshilfe. Vom Ausschluss bisher berechtigter
Personengruppen über massive Leistungseinschränkungen, unter Anderem
in dem so wichtigen Bildungsbereich, bis hin zu missglückten
Einkommens- und Vermögensverbesserungen, die bei den Menschen nicht
ankommen werden - das "Nein" der Verbände war unisono und ließ an
Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) wurde bei
der Anhörung durch seinen Geschäftsführer, Andreas Bethke, vertreten.
Für ihn ist die Kritik am Gesetzentwurf keine Überraschung: "Ein
Gesetz, das mit dem Anspruch angetreten ist, die Eingliederungshilfe
zu einem modernen Teilhaberecht zu entwickeln, darf nicht zu einem
Spargesetz werden, wie es jetzt geplant ist."
Das Bundesteilhabegesetz umfasst auf 369 Seiten eine Vielzahl von
geplanten Neuregelungen. Kein Wunder also, dass die Anhörung sechs
Stunden dauerte und eine Fülle von Themen berührte. "Mir war es
wichtig, in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich ein eigenes
Merkzeichen 'Tbl' für Taubblindheit zu fordern", berichtet Andreas
Bethke. Nur einer von vielen Punkten, die der DBSV-Geschäftsführer
auf der Agenda hatte. Für ihn steht fest: "Mit kleinen kosmetischen
Retuschen ist es nicht getan - die Bundesregierung hat nun
hoffentlich verstanden, dass große Teile des Gesetzes noch einmal
grundlegend überarbeitet werden müssen."
Wie breit die Front der Ablehnung ist, war bereits am 11. Mai
deutlich geworden, als die Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für
Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische
Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche
Gewerkschaftsbund ihre gemeinsame Kritik in sechs Kernforderungen
zusammengefasst und veröffentlicht hatten. Die Unterstützerliste
dieser Messlatte für ein gutes Teilhabegesetz umfasst bereits 80
Verbände und Organisationen. Weitere sind willkommen.
Den Referentenentwurf, die Stellungnahme des DBSV, die sechs
gemeinsamen Kernforderungen und viele weitere Informationen zum
Bundesteilhabegesetz finden Sie unter www.teilhabegesetz.dbsv.org
Pressekontakt:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Volker Lenk, Pressesprecher
Tel.: (030) 28 53 87-140
E-Mail: v.lenk(at)dbsv.org