(ots) -
Die Zeit wird knapp. In nur sechs Tagen, am 31. Mai 2016, wollen
sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung in
einer weiteren Sonderkonferenz im Bundeskanzleramt auf die Leitlinien
der künftigen Förderung erneuerbarer Energien einigen. Seit Monaten
ringen das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi), die Staatskanzleien der Länder und die energiepolitischen
Sprecher der Parteien um die Ausgestaltung der künftigen
EEG-Förderung. Angesichts des geplanten Umbaus des Energiesystems
betrifft die Energiepolitik längst nicht mehr nur Energieversorger
oder Windparkbetreiber, sondern die Gesellschaft und jeden
Stromkunden.
Das sind die wesentlichen Konfliktfelder:
- Begrenzung der vom Stromkunden zu zahlenden EEG-Umlage
- Netzengpässe für den Transport des Stroms aus dem Norden in die
Verbrauchszentren des Südens
- Drohende Verfehlung der deutschen CO2-Einsparziele
- Kürzungen bei den Zubaumengen und damit fehlende
Planungssicherheit für die Projektbetreiber
- Erhalt der Akteursvielfalt im Stromsektor
"Ausgerechnet der Ausbau des kostengünstigen Windstroms aus
Windenergieanlagen an Land soll gebremst werden, das können wir nicht
nachvollziehen", kritisiert Hartmut Kluge, Spezialist für erneuerbare
Energien bei der Bremer Landesbank (BLB). Die Bank ist einer der
wichtigsten Finanzierungspartner der Windbranche in Deutschland.
Die BLB plädiert für eine Beibehaltung der 2014 zwischen Bund und
Ländern vereinbarten Ausbauplanung von 2.500 MW zzgl. der
Nennleistung abgebauter Altanlagen entsprechend dem bisher in § 3 EEG
verankerten Ausbaukorridor. Kluge: "Nach unserer Auffassung sollten
die Rahmenbedingungen weiter so gesetzt werden, dass ein Ausbau der
erneuerbaren Energien den Zielsetzungen der Klimakonferenz von Paris
Rechnung trägt und der Ausstoß von CO2 in der Energiewirtschaft
deutlich reduziert wird. Bereits jetzt ist klar, dass Deutschland das
selbst gesteckte Ziel einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um
40% gegenüber 1990 deutlich verfehlen wird. Eine deutliche
Reduzierung der Ausbauleistung der Windenergie an Land würde diesem
Ziel nicht entsprechen - deshalb engagieren wir uns für eine
Beibehaltung des Ausbaupfads."
Zudem droht mit der Umstellung der Förderung auf ein
Ausschreibungssystem, die bisherige Akteursvielfalt in einem
Verdrängungswettbewerb unterzugehen. Bislang hat das BMWi keine
Bereitschaft erkennen lassen, eine im Einklang mit den EU Energie-
und Umwelt-Beihilfeleitlinien zulässige Ausnahmeregelung für kleinere
Branchenteilnehmer zuzulassen. "Dabei ist gerade die regionale
Verankerung raumbedeutender Kraftwerksprojekte wichtig für die
Akzeptanzerhaltung des Umbaus unserer Energiewirtschaft," betont
Kluge.
Grund genug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLB aus
dem Bereich "Projektfinanzierung Erneuerbare Energien", Flagge zu
zeigen und sich am 25. Mai an der branchenweiten "Warnminute 5 vor
12" zu beteiligen.
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