(ots) - Hamburg, 25.05.2016 - Der 119. Deutsche Ärztetag in
Hamburg hat sich für eine Fortführung der Arbeiten an einer Novelle
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aus-gesprochen. "Wir haben
intensiv diskutiert. Wir haben unsere Argumente ausgetauscht und am
Ende kluge Ent-scheidungen getroffen. Der Ärztetag hat der
Bundesärzte-kammer Leitplanken für den weiteren Verhandlungspro-zess
mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung gegeben. Wir wissen
jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum
haben und wo die Grenzen liegen." Das sagte Dr. Klaus Reinhardt,
Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer,
nach der Aussprache der Delegierten am Mittwochnachmittag. Reinhardt
kündigte an, die Arbeiten an der GOÄ konsequent fortführen zu wollen.
Zwar sei in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Umsetzung
der Novelle zu rechnen, spätestens nach der Bundestagswahl solle aber
ein Konzept stehen, das dann in die Koalitionsverhandlungen der neuen
Bundesregierung eingebracht werden könne.
Nachfolgend der Beschluss des 119. Deutschen Ärztetages zur
Novelle der Gebührenordnung für Ärzte im Wortlaut. Weitere Beschlüsse
zur GOÄ können dem Beschlussprotokoll des 119. Deutschen Ärztetages
entnommen werden, das auf die Internetseite der Bundesärztekammer
eingestellt wird.
Titel: GOÄ-Novelle umsetzen nach Abstimmung des
Leistungsverzeichnisses und der Bewertungen mit ärztlichen
Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften
Der 119. Deutsche Ärztetag 2016 begrüßt die unmittelbare Einbindung
der ärztlichen Berufsverbände und wissen-schaftlichen medizinischen
Fachgesellschaften unter Be-teiligung des Bundesministeriums für
Gesundheit, des PKV-Verbands und der Beihilfe in die Novellierung der
Gebührenordnung für Ärzte. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird
beauftragt, einen konsentierten Gesamtvorschlag zur Novellierung der
GOÄ unter Berücksichtigung ihrer doppelten Schutz-funktion aus den o.
g. Gesprächen unter Beratung durch den Ausschuss "Gebührenordnung"
der Bundesärzte-kammer nach abschließender Prüfung gegenüber dem
Bundesministerium für Gesundheit freizugeben, sofern folgende
Bedingungen erfüllt sind: -Das Recht zur Liquidation aus der
Approbation bleibt unberührt. -Die Rahmenbedingungen der GOÄneu
dürfen nicht dazu führen, dass die GOÄneu zu einem
Honorarsteue-rungssystem umgeformt wird. -Die
Leistungslegendierungen und -bewertungen sowie die neue
Steigerungssystematik entsprechen auch durch Unterstützung der
Fachgesellschaften und Berufs-verbänden den
medizinisch-wissenschaftlichen Erkennt-nissen des Jahres 2016. -Die
Basis der Leistungsbewertungen folgt einer betriebswirtschaftlichen
Kalkulation. -Zusatzaufwand, der sich aus der Leistung und den
Umständen ihrer Erbringung bzw. patientenbezogen ergibt, muss in
entsprechenden Zusatzleistungen ange-messen abgebildet werden, soweit
er nicht über die Steigerung geltend gemacht werden kann. -Das
Angebot von individuellen Gesundheitsleistun-gen wird durch die GOÄ
nicht behindert. -Die "sprechende Medizin", zu der insbesondere die
hausärztlichen und andere grundversorgende Leistungen zählen, wird
besser als bisher bewertet. -Die bisher auf Basis der Beratungen und
der Ent-schließungen des außerordentlichen Deutschen Ärzteta-ges vom
23.01.2016 ausgehandelten Anpassungen, insbe-sondere der
Gesetzesinitiative und des Paragraphenteils oBindung von § 1 Abs. 2
GOÄ-Paragraphenteil an die Berufsordnung anstatt an die
Weiterbildungsordnung, oKlarstellung: Die Gemeinsame Kommission
(GeKo) darf keine weitergehenden Kompetenzen als die Abgabe von
Empfehlungen erhalten, oStreichung der Zuständigkeit der GeKo
bezüglich Aufklärungs- und Dokumentationspflichten bei
Auftrags-leistungen in der Gesetzesinitiative o(längerfristigere)
Fortführung der Analogberech-nungen "alter Leistungen" auch gegenüber
der PKV und Beihilfe, oKlarstellung, dass mit dem Monitoring nach
der Ãœbergangsvorschrift nach Artikel 2 der Gesetzesinitiative kein
Budget vorgegeben wird sind umzusetzen. Die Verhandlungen sind über
damit noch nicht umgesetzte Entschließungen, Beschlüsse und
Veranlassungen des außerordentlichen Deutschen Ärzte-tages sowie des
119. Deutschen Ärztetages weiterzufüh-ren. Im Rahmen dieser
abschließenden Prüfung werden die geplanten Änderungen der
Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils der GOÄ gemäß der Vorgaben
der o. g. Entschließung des außerordentlichen Deutschen Ärzteta-ges
vom 23.01.2016 überprüft (Operationalisierbarkeit des weiteren
Verhandlungsergebnisses). Begründung: Im Nachgang zum
außerordentlichen Deutschen Ärztetag wurde seitens des Ministeriums
eine Umsetzung der Ge-setzesinitiative in der laufenden Legislatur in
Aussicht gestellt, sofern sich die Bundesärztekammer, der PKV-Verband
und die Beihilfe bis spätestens Mitte März 2016 auf einen Vorschlag
zur Novellierung einigen könnten. Am 17.03.2016 hat der Vorstand der
Bundesärztekammer bei dem vorgelegten Entwurf eines
Leistungsverzeichnis-ses Klärungsbedarf in Teilen der Legendierung
und der Preisfindung festgestellt und die Vorlage unter der Prä-misse
notwendiger Nachverhandlungen - gemäß der Be-schlüsse des
Außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom 23.01.2016, insbesondere
des Leitantrages - nicht an das Bundesministerium weitergeleitet. Vor
dieser Ent-scheidung hatte sich bereits ergeben, dass die
Bundesre-gierung die GOÄ-Novellierung noch in der laufenden
Le-gislaturperiode nicht beschließen wird. Bundesärztekammer und
PKV-Verband sehen den vom Vorstand der Bundesärztekammer abgelehnten
Entwurf nach ihrer Verständigung zur Weiterführung des
Reform-prozesses am 06.04.2016 als Zwischenstand. Im weiteren
Abstimmungsprozess mit dem Bundesgesundheitsminis-terium, dem
PKV-Verband und der Beihilfe wurde verein-bart, den Entwurf des
vorabgestimmten Leistungsver-zeichnisses und die auf dieser Basis
festzulegenden Be-wertungen der Leistungen im Rahmen von
Qualitätssiche-rungsmaßnahmen nochmals zu überprüfen und zu
ver-handeln. Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit den
Verhandlungspartnern durchgesetzt, den ärztlichen Berufsverbänden und
wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften im Rahmen von
Präsenzterminen die Möglichkeit zu geben, die jeweils für sie
relevanten Teile des Leistungsverzeichnisses zu diskutieren und im
Sinne einer Qualitätssicherung zu überprüfen. Parallel zu diesem
Abstimmungsprozess sollen die Bewertungen der Leistungen im
Verhandlungsprozess mit den Verhandlungspartnern nochmals
ausdifferenziert und in einem zweiten Beteiligungsverfahren mit den
Berufsverbänden und wissenschaftlichen-medizinischen
Fachgesellschaften diskutiert und ggf. angepasst werden. Das
überarbeitete Leistungsverzeichnis soll dem
Bundes-gesundheitsministerium überreicht werden, vorausge-setzt, dass
die Einigungen bezüglich der Bewertungen und der Legendierungen
zwischen den Verbänden, der BÄK und dem PKV-Verband und der Beihilfe
gemäß des o. g. Verfahrens erfolgreich verlaufen.
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