(ots) - Gewerkschaft NGG: Mindestlohn auf über neun Euro
erhöhen
Vorsitzende kritisiert Bundesarbeitsgericht: Urteil kommt
Zehntausende teuer zustehen
Osnabrück. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur
Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn fordert die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine spürbare
Aufstockung der Lohnuntergrenze. Im Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte NGG-Vorsitzende Michaela
Rosenberger: "Dieses Urteil wird Zehntausende Geringverdiener teuer
zu stehen kommen. Umso wichtiger ist jetzt, dass der Mindestlohn auf
über neun Euro angehoben wird." Mit der Entscheidung der Erfurter
Richter sei eine Umgehungsstrategie der Lohnuntergrenze
höchstrichterlich gebilligt worden. "Dieses Urteil ist nicht im Sinne
der Erfinder des Mindestlohns", so Rosenberger.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass
Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den
Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde anrechnen können.
Rosenberger forderte die Bundesregierung auf, dass Mindestlohngesetz
nachzubessern. "Mindestlohn und Sonderzahlung gehören getrennt",
sagte die Gewerkschaftschefin.
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