(ots) - Hamburg, 26.05.2016 - Der 119. Deutsche Ärztetag
hat die Krankenhausträger dazu aufgefordert, gemäß den Anfang des
Jahres in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen in § 135c des
Sozialgesetzbuch V von vorrangig an ökonomischen Kriterien
orientierten Bonuszahlungen für leitende Krankenhausärzte abzusehen.
Anderenfalls wäre der Gesetzgeber erneut aufgerufen, derartigen
Entwicklungen auch rechtlich Einhalt zu gebieten. "Ökonomisierung ist
dann abzulehnen, wenn betriebswirtschaftliche Parameter individuelle
und institutionelle Ziele ärztlichen Handels definieren, ohne dass es
eine am Patientenwohl orientierte medizinische Begründung gibt",
heißt es in einer einstimmig gefassten Entschließung des Ärztetages.
Zum Hintergrund: Deutsche Ärztetage hatten in der Vergangenheit
wiederholt vor erfolgsabhängigen Bonuszahlungen gewarnt, weil diese
leitende Ärztinnen und Ärzte unter Druck setzen könnten,
Leistungseinschränkungen oder -ausweitungen zu erwägen. Auf
Initiative der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden
Krankenhausärzte Deutschlands hat der Gesetzgeber Anfang 2016 im
Sozialgesetzbuch V festgeschrieben, dass die Deutsche
Krankenhausgesellschaft in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen
für Chefarztverträge im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer
Empfehlungen zu dieser Thematik abgeben soll. Die Empfehlungen sollen
sicherstellen, dass Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind, die auf
finanzielle Anreize insbesondere für einzelne Leistungen,
Leistungsmengen, Leistungskomplexe oder Messgrößen hierfür abstellen.
Zuvor hatten Überprüfungen und Bewertungen von Zielvereinbarungen
durch eine von der Bundesärztekammer und dem Verband der Leitenden
Krankenhausärzte Deutschlands gegründete gemeinsame
Koordinierungsstelle gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. So hatten
viele Krankenhausträger Arbeitsverträge mit Ärzten abgeschlossen,
welche den vorherigen gesetzlichen Bestimmungen und den
entsprechenden Selbstverwaltungsempfehlungen nicht gerecht werdende
Anreize setzten. Krankenhausträger stellten hierbei immer weniger auf
die Erbringung einzelner Leistungen ab. Vielmehr orientierten sie
sich zunehmend an Leistungsmengen, Leistungskomplexen oder
Messgrößen, die der Intention des Gesetzgebers widersprachen und
damit letztlich das Gesetzesziel unterliefen. Die Ärzteschaft
kündigte an, die Arbeit zur Bewertung von Zielvereinbarungen im
Rahmen ihrer Koordinierungsstelle fortzusetzen. Zusammen mit dem
Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands unterstützt die
Bundesärztekammer Ärzte und Klinikverwaltungen dabei, nur
rechtskonforme Zielvereinbarungen abzuschließen.
Das Referat von Prof. Dr. Hans Fred Weiser, Präsident des
Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, zu diesem
Tagesordnungspunkt kann im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/
aerztetag/119-deutscher-aerztetag-2016/referate/ abgerufen werden.
Der 119. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2016 in
Hamburg. Weitere Informationen finden Sie unter
www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/119-deutscher-aerztetag-2016.
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