Wann ein Mieter zum Streichen verpflichtet ist
(firmenpresse) - Magdeburg, 27.05.2016. Immobilienexperte Thomas Filor macht auf die Rechten und Pflichten von Mietern beim Renovieren der Wohnung aufmerksam. Dabei bezieht er sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin Az.: 65 S 106/15), über die die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet (Heft 9/2016) berichtete. Demnach können Schönheitsreparaturen auch vom Vermieter gefordert werden, selbst wenn die Wohnung beim Einzug nicht frisch renoviert war. In dem diskutierten Fall hatte der Vermieter bereits ein halbes Jahr vor dem Einzug des Mieters die Wohnung renovieren lassen. Daher weigerte sich der Mieter beim geplanten Auszug die Immobilie zu renovieren. Sein Hauptargument bestand darin, dass die Wohnung bereits beim Einzug renovierungsbedürftig gewesen sei. Als Reaktion verrechnete der Vermieter die hinterlegte Kaution mit seinen eigenen Schadenersatzansprüchen, die er für die nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen forderte. Schlussendlich klagte der Mieter – jedoch erfolgslos. „Hierbei geht es vor allem darum, was im Übergabeprotokoll zu Beginn festgehalten wurde“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Auch die Richter des Landgerichts Berlin erklärten in ihrer Entscheidung, dass der Vermieter die Räume nicht frisch renoviert an den Mieter übergeben muss. Die Klausel für Schönheitsreparaturen sei auch dann wirksam, wenn bereits ein halbes Jahr vor dem Einzug des Mieters eine Firma die Wohnung renoviert hat. „Ausschlaggeben sind die unterschrieben Aspekte zu Beginn des Mietverhältnisses. Haben sich Mieter und Vermieter einmal geeinigt, kann der Mieter nicht rückwirkend Ansprüche geltend machen“, erklärt Thomas Filor abschließend. Auch das Landgericht Berlin unterstrich deutlich, der Mieter hätte seine Behauptungen beweisen müssen. Im konkreten Fall konnte der Mieter jedoch keine ausreichenden Beweise vorlegen. Der Vermieter hingegen hatte eine Rechnung einer Fachfirma vorgelegt, wonach die Wohnung ein halbes Jahr vor Einzug renoviert worden sei.
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
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