(ots) - Hamburg, 27.05.2016 - Der 119. Deutsche Ärztetag in
Hamburg hat gefordert, dass Menschen, die in der NS-Zeit nach
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von
1934 körperlich und seelisch geschädigt oder ermordet wurden, endlich
auch vor dem Gesetz als Opfer des NS-Regimes anerkannt werden. Die
deutsche Ärzteschaft will dazu beitragen, dass diese Menschen für ihr
erlittenes Leid die ihnen zustehende Anerkennung erfahren. Das Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses diente der sogenannten
Rassenhygiene durch "Unfruchtbarmachung" vermeintlich "Erbkranker"
und Alkoholiker. Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens
wurden formal rechtsförmig agierende "Erbgesundheitsgerichte"
geschaffen. Exemplarisch zeigt die Ausstellung "erfasst, verfolgt,
vernichtet" der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde in Verbindung mit
der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der
Stiftung Topographie des Terrors den Umgang mit Kranken und
behinderten Menschen in Folge dieses Gesetzes. Die im Rahmen des 119.
Deutschen Ärztetages gezeigte Wanderausstellung ist noch bis zum 19.
Juni im Hamburger Rathaus zu sehen. Sie fasst das Geschehen von
Ausgrenzung und Zwangssterilisation bis hin zur Massenvernichtung
zusammen. Zudem fragt sie nach der Auseinandersetzung mit der
Vergangenheit von 1945 bis heute. Informationen zu der Ausstellung
können im Internet unter
www.aerztekammer-hamburg.org/rahmenprogramm.html heruntergeladen
werden.
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