(ots) - Hamburg, 27.05.2016 - Nach Ansicht der Ärzteschaft
ist die Einwilligung nach Aufklärung eine der wesentlichen
Bedingungen der ethischen Zulässigkeit jeder medizinischen Behandlung
und Forschung. Nicht jeder sei gleichermaßen in der Lage, dieses
Recht für sich wahrzunehmen, beispielsweise Kinder und Jugendliche,
psychisch Kranke oder Menschen mit geistigen Behinderungen. Der 119.
Deutsche Ärztetag forderte die politischen Entscheidungsträger auf,
diesen Anspruch der Patienten strukturell und finanziell zu
unterstützen. Richtungsweisend sollte die im Deutschen Ärzteblatt vom
15.04.2016 bekannt gemachte Stellungnahme "Entscheidungsfähigkeit und
Entscheidungsassistenz in der Medizin" der Zentralen Ethikkommission
bei der Bundesärztekammer sein. Die Delegierten befassten sich auch
mit der medizinischen Indikation von medizin-fremden Erwägungen und
Einflüssen. Sie sprachen sich dafür aus, diese davon freizuhalten und
ihre Bedeutung als Kernelement der ärztlichen Tätigkeit und Identität
sowie als normatives Korrektiv zu stärken. Die medizinische
Indikation als wesentliches Instrument für eine evidenzbasierte,
sichere und effiziente Patientenversorgung sei unabdingbare
Voraussetzung für ärztliches Handeln und Kernelement der ärztlichen
Tätigkeit. Neben der Einwilligung des Patienten stelle sie eine
zentrale Voraussetzung ärztlicher Maßnahmen dar. In einer weiteren
Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, Sorge zu
tragen, dass operative Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen und
Kindern grundsätzlich nur unter effektiver Sedierung und
Schmerzausschaltung durch einen Arzt durchgeführt werden dürfen.
Zudem sprach sich das Ärzteparlament für bessere Bedingungen für
Hausärzte bei der allgemeinen ambulanten palliativen Versorgung aus.
Im Mittelpunkt aller Bemühungen zur Verbesserung der
Palliativversorgung müsse der Patient stehen, der selbstbestimmt
entscheide, wo er die letzte Lebensphase verbringen möchte. "In der
Regel werden Patienten den Wunsch haben, in der häuslichen bzw.
vertrauten Umgebung zu sterben", stellten die Delegierten fest. Aus
diesem Grund sei es notwendig, die Versorgungsmöglichkeiten im
ambulanten Bereich insbesondere durch Hausärzte auszubauen.
Verbesserungsbedarf konstatierte die Ärzteschaft auch bei der
spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Hier müssten
die Hausärzte neben den Palliativmedizinern und spezialisierten
Pflegediensten obligatorisch als Netzwerkpartner eingebunden werden.
Um den Patienten möglichst wenig Versorgerwechsel zuzumuten, müsse
der Hausarzt auch in der stationären oder teilstationären palliativen
Versorgung weiterhin Ansprechpartner bleiben können. Außerdem
forderten die Abgeordneten bessere strukturelle Rahmenbedingungen für
die Versorgung von Menschen mit Varianten/Störungen der
Geschlechtsentwicklung (DSD). Besonderer Bedarf bestehe bei der
Etablierung und Finanzierung von Kompetenzzentren für DSD. Solche
Zentren könnten eine somatische und psychische Beratung, Diagnostik
und Behandlung in einem speziell dafür qualifizierten,
interdisziplinären Team sicherstellen. Der Ärztetag begrüßte
ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, in einer
interministeriellen Arbeitsgruppe regulatorische und strukturelle
Maßnahmen für eine bessere Versorgung von Menschen mit DSD auf den
Weg zu bringen. Und schließlich hat das Ärzteparlament Erfurt als
Austragungsort für den 121. Deutschen Ärztetag vom 8. Bis 11. Mai
2018 bestimmt.
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