(ots) - Hamburg, 27.05.2016 - Der 119. Deutsche Ärztetag in
Hamburg hat die Krankenkassen als Arbeitgeber und die politisch
Verantwortlichen dazu aufgefordert, die Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und sich einer Aufweichung der
EU-Arbeitszeitrichtlinie entschieden entgegenzustellen. Eine geplante
Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine Erweiterung der
Wochenhöchstarbeitszeit sowie eine Neubewertung der inaktiven Zeit
während des Bereitschaftsdienstes vorsieht, würde zu einer
unzumutbaren Arbeitsbelastung der am Krankenhaus Beschäftigten
führen. Ziel des Arbeitszeitgesetzes sei es, die Arbeitnehmer vor
überlangen Arbeitszeiten zu schützen und die Einhaltung ihrer
Ruhezeiten zu garantieren. Die gesamte Bereitschaftsdienstzeit müsse
daher auch weiterhin als Arbeitszeit gewertet werden, so der
Ärztetag. Durch eine Lockerung des Arbeitsschutzes für Ärztinnen und
Ärzte sowie des Pflegepersonals werde nicht nur die Gesundheit der
Beschäftigten, sondern auch die Patientensicherheit gefährdet.
Personalmangel dürfe nicht auf dem Rücken der Beschäftigten
ausgetragen werden.
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