(firmenpresse) - Haustiere sind meist mehr als nur gute Freunde, häufig
gehören sie zur Familie. Doch wer kommt für Schäden auf, die
durch die vierbeinigen Familienmitglieder verursacht werden?
Grundsätzlich denkt jeder Tierbesitzer natürlich nicht daran,
das sein doch immer braver Hund, seine Katze oder sein
Pferd einen Schaden anrichten kann. Schnell kommen
beträchtliche Schaden-ersatzforderungen zusammen.
Klassische Beispiele sind der Hund, der auf die befahrende
Strasse rennt und einen Verkehrsunfall verursacht oder einen
Passanten beisst. Aber auch Pferde können grosse Schäden
verursachen, beispielsweise wenn sie aus einer Koppel
ausbrechen und den Garten des Nachbarn verwüsten. Laut
Bürgerlichem Gesetzbuch kommen die Tierhalter für jeden
Schaden auf, den ihr Liebling verursacht. Dabei ist es
gleichgültig, ob den Halter ein Verschulden trifft oder nicht.
Vor finanziellen Schäden schützt hier eine Tierhalterhaftpflicht.
"Diese Versicherung ist besonders für Hunde- und
Pferdehalter ratsam, denn sie kommt für alle Schäden auf,
die das Tier gegenüber Dritten verursacht", so Lars Wegener,
Experte der GRUNDEIGENTÃœMER VERSICHERUNGEN UND
FINANZEN. Fügt das Tier dem Halter eine Verletzung zu, fällt
dies nicht unter den Versicherungsschutz. Ebenso werden
vorsätzlich herbeigeführte Schäden an Dritte nicht ersetzt.
Für kleinere Haustiere, wie Katzen, Meerschweinchen,
Hamster, Kaninchen, etc. muss keine Tierhalterhaftpflicht
abgeschlossen werden. Verursachen sie einen Schaden, greift
die Privathaftpflichtversicherung.
Ausserdem sollte beachtet werden, dass die meisten
Versicherer sog. Kampfhunde nicht mehr versichern. Welche
Rassen oder Mischlinge unter diese Regelung fallen, kann im
Kunden-Center erfragt werden.
Informieren Sie sich über die Tierhalterhaftpflicht der
GRUNDEIGENTÃœMER VERSICHERUNGEN UND FINANZEN im
Internet unter www.grundvers.de oder beim Kunden-Center
unter der kostenlosen Hotline 0800 / 407 77 77.
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