(ots) -
Bei sogenannten Dashcams handelt es sich um Kameras, die in Autos
angebracht sind. Ist der PKW irgendwo abgestellt und registriert der
Bewegungsmelder einen Menschen, der sich nähert, schalten sie sich
automatisch ein. Das passte der Nachbarin einer Dashcam-Besitzerin
nicht. Sie fühlte sich immer dann, wenn das Auto nahe ihrem eigenen
Grundstück geparkt war, überwacht. Vor Gericht setzte sie sich nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS damit durch.
Man müsse hier abwägen zwischen den Interessen der Autobesitzerin,
eventuelle Sachbeschädigungen an ihrem PKW dokumentieren zu können,
und dem Recht der Nachbarn auf informationelle Selbstbestimmung.
Letzteres überwiege hier, weswegen die Kamera ausgeschaltet werden
müsse. (Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 22 O 1983/13)
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