(ots) - Anlässlich der Frühjahrstagung der Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) fordert das Deutsche
Institut für Menschenrechte die Justizministerinnen und -minister
auf, sich stärker für einen verbesserten Zugang zum Recht von
Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
"Unzugängliche Gerichtsgebäude, juristische Fachsprache oder
unflexible Abläufe in rechtlichen Verfahren stellen Menschen mit
Beeinträchtigungen vor oftmals unüberwindbare Barrieren", erklärte
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. "Trotz vereinzelter
Initiativen ist es nach wie vor für Menschen mit Behinderungen viel
schwieriger, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen." Gerade die
Justizministerinnen und -minister müssten sich verstärkt dafür
einsetzen, dass sich das ändert. Es gebe zwar einige Vorarbeiten der
JuMiKo zum Zugang zum Recht von Menschen mit Hör- und Sprachproblemen
aus dem Jahr 2014, doch weitere Anstrengungen seien nötig. Die JuMiKo
solle eine weitere Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die mit Blick
auf den Zugang zum Recht für alle Menschen mit Behinderungen
Reformvorschläge erarbeite.
Die Vereinten Nationen haben 2015 nach der Prüfung der Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland weitreichende
Kritik geübt und auf den dringenden Handlungsbedarf beim Zugang zum
Recht für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Beispielsweise
haben sie Deutschland aufgefordert, die besonderen Bedarfe von
Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen, taubblinden
Menschen und Kindern mit Behinderungen in Gerichtsverfahren stärker
zu berücksichtigen.
Wie vielschichtig die Probleme von Menschen mit Behinderungen
sind, zeigt auch die heute veröffentlichte Publikation "Zugang zum
Recht" auf. Sie macht deutlich, dass das Menschenrecht auf einen
Zugang zum Justizsystem in Deutschland noch nicht für alle Menschen
mit Behinderungen verwirklicht ist.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und
hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2
UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland
zu überwachen.
Weitere Informationen
Leander Palleit (2016): Zugang zum Recht. Positionen Nr. 9.
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. (auch in Leichter
Sprache) http://ots.de/M5SBo
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Ute Sonnenberg
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
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