(ots) - Die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung, ein
Pflegeberufsgesetz auf den Weg zu bringen, begrüßt der Paritätische
Wohlfahrtsverband. Die Reform der Pflegeausbildung sei eine große
Chance, um die Attraktivität des Altenpflegeberufs zu steigern. Bei
der Ausgestaltung der geplanten generalistischen Pflegeausbildung im
Detail sei jedoch darauf zu achten, dass die Kompetenzen der
Altenpflege auch angemessen berücksichtigt werden.
Pflegeeinrichtungen und Schulträger müssten zudem ausreichend Zeit
bekommen, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Zur Finanzierung
der Pflegeausbildung fordert der Verband eine gesamtgesellschaftliche
Lösung.
"Die Weiterentwicklung insbesondere des Altenpflegeberufs kann mit
dieser Reform einen großen Schritt vorangebracht werden und darf
nicht auf die lange Bank geschoben werden. Diese Chance sollten wir
ergreifen, ein Moratorium wäre falsch", so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Über den
Zeitpunkt des Inkrafttretens müsse im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens sicher beraten werden, um ausreichend Zeit
für die Einführung der neuen Ausbildung zu gewinnen.
"Pflegeeinrichtungen und Schulträger brauchen Sicherheit, dass die
Altenpflege im neuen Ausbildungsberuf adäquat abgebildet ist,
Klarheit, wie sie künftig die Ausbildung des Nachwuchses organisieren
können und Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Die
praktischen Probleme bei der Umsetzung im Detail sind lösbar, wenn
alle mitgenommen werden", so Schneider.
Die geplante Einführung einer flächendeckenden Umlagefinanzierung,
an der sich alle Einrichtungen und Dienste, auch jene, die nicht
ausbilden, beteiligen sollen, lehnt der Verband ab. "Es kann nicht
sein, dass am Ende die Pflegebedürftigen einmal mehr zur Kasse
gebeten werden. Eine gute Pflege für alle sicherzustellen ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dazu gehört selbstverständlich auch
die Aufgabe, genug und gut qualifiziertes Personal auszubilden", so
Schneider. Der Paritätische schlägt daher vor, die Pflegeausbildung
über Mittel der Pflegeversicherung zu finanzieren. Ergänzend könnten
Steuermittel herangezogen werden.
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