(ots) - Ab dem 1. Juli 2016 müssen alle
Seecontainer ein bestätigtes Bruttogewicht (Verified Gross Mass, VGM)
ausweisen, das den Reedern rechtzeitig für die Erstellung eines
Stauplans mitgeteilt werden muss. Grundlage dieser Verordnung ist
eine Erweiterung der bestehenden SOLAS (Safety of Life at Sea)
Regularien durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation.
Zuständig für die Umsetzung bei allen in Deutschland gepackten
Containern ist die Dienststelle Schiffssicherheit der
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation (BG Verkehr). Verantwortlich für die Feststellung
und Dokumentation des verifizierten Bruttogewichts sind die
Befrachter. "Die Hafen-Terminals dürfen Container ohne VGM ab dem
genannten Stichtag nicht mehr verladen", erklärt Andreas Völkerding
von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von
Managementsystemen (DQS GmbH). Den Befrachtern entstehen durch nicht
verladene Container Mehrkosten durch Liegezeiten, Vertragsstrafen
wegen verspäteter Transporte sowie Verwaltungskosten für die
entsprechende Nachbearbeitung der Frachtpapiere und Zollerklärungen.
Umsetzung der Anforderungen wird Thema in Audits
Befrachter können die VGM durch das Verwiegen des Containers oder
durch die Addition sämtlicher Einzelgewichte der Waren einschließlich
aller Verpackungs- und Ladungssicherungsmaterialien ermitteln.
Unternehmen, die im Sinne der SOLAS-Regelung als Befrachter
auftreten, sollen während eines ISO- oder AEO-Audits (Prüfung als
Authorised Economic Operator für vereinfachte Zollverfahren innerhalb
der Europäischen Union) die Konformität zu dieser Anforderung
nachweisen.
Ab dem Inkrafttreten der Regelung werden entsprechende
Kontrollverwiegungen erfolgen. Spezielle Zulassungsverfahren bei der
BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die
Verwendung von Wiegevorrichtungen geben. Die DQS GmbH wird während
der Durchführung der Audits beim Kunden prüfen, inwieweit die
Unternehmen die SOLAS-Anforderungen in ihr Managementsystem
implementiert haben. Eine separate Bescheinigung oder ein Zertifikat,
welches die Einhaltung der entsprechenden Methoden bestätigt, ist
nicht erforderlich. Die Umsetzung der SOLAS-Anforderungen wird somit
für die Kunden der DQS GmbH im nächsten turnusmäßigen Audit geprüft.
"Sofern bestehende Vertragsverhältnisse eine zeitnahe Überprüfung der
Verfahren durch eine externe dritte Partei nötig machen, können sich
die Unternehmen gerne an die DQS GmbH wenden", so Andreas Völkerding.
DQS GmbH - Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von
Managementsystemen
Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von
Managementsystemen (DQS) wurde 1985 als Deutschlands erste und
weltweit dritte Managementsystem-Zertifizierungs-stelle durch DGQ
(Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.) und DIN (Deutsches Institut
für Normung e.V.) gegründet. Neben den Gründungsgesellschaftern sind
auch das US-amerikanische Unternehmen Underwriters Laboratories sowie
die deutschen Industrieverbände HDB, Spectaris, VDMA und ZVEI an der
DQS beteiligt.
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main fokussiert als
einziger großer Zertifizierer die Auditierung und Zertifizierung von
Managementsystemen und Prozessen in Unternehmen und Organisationen.
Mit über 3.200 Mitarbeitern - davon rund 2.500 Auditoren - erzielt
die Gruppe 2015 einen Jahresumsatz von rund 120 Millionen Euro.
Weltweit zählt die DQS mit über 80 Geschäftsstellen in mehr als 60
Ländern und 57.000 zertifizierten Standorten zu den Führenden der
Zertifizierungsbranche. Die rund 20.000 Kunden aus über 110 Ländern
repräsentieren alle Branchen: Schwerpunkte bilden die Bereiche
Automotive, Elektrotechnik, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemische
Industrie, Dienstleistung, Lebensmittel, Gesundheits- und
Sozialwesen, Luft- und Raumfahrt und Telekommunikation.
Pressekontakt:
Matthias Vogel
Leiter Marketing & Communication
DQS GmbH
August-Schanz-Straße 21
60433 Frankfurt am Main
Tel.: 069 95427-287
E-Mail: matthias.vogel(at)dqs.de