PresseKat - Mit dem Auto zur Fußball-EM in Frankreich: höhere Bußgelder, andere Verkehrsregeln / R+V-Infocent

Mit dem Auto zur Fußball-EM in Frankreich: höhere Bußgelder, andere Verkehrsregeln / R+V-Infocenter: Längere Wartezeiten durch Grenzkontrollen möglich

ID: 1362568

(ots) - Fußballfieber in Paris, Lille oder Saint-Denis:
Viele deutsche Fans fahren mit dem Auto zur Europameisterschaft ins
Nachbarland. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, sich über
Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden zu halten und
rechtzeitig auf loszufahren. "Seit den Anschlägen im November 2015
gilt in Frankreich der Ausnahmezustand. Dazu gehören auch verstärkte
Grenzkontrollen mit längeren Wartezeiten", sagt Karl Walter,
Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Hinzu kommen andere
Verkehrsbestimmungen als in Deutschland - und teilweise deutlich
höhere Bußgelder.

Besonders streng sind die Regeln zu Ablenkung am Steuer. "Suchen
im Handschuhfach, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder andere
Ablenkungen: Alles, was beim Autofahren stört, ist verboten. Wer
beispielsweise auf einen Bildschirm schaut, muss mit Strafen von bis
zu 1.500 Euro rechnen", so R+V-Experte Walter. Bei einem Unfall oder
einer Panne sollten Autofahrer die Warnblickanlage einschalten und
das Warndreieck aufstellen, sofern sie sich dadurch nicht selbst in
Lebensgefahr begeben. Anders als in Deutschland müssen alle
Fahrzeuginsassen eine Warnweste tragen, wenn sie den Wagen verlassen.
Wer diese Vorschriften missachtet, wird mit einem Bußgeld bis zu 750
Euro bestraft.

Um die Abwicklung bei einem Unfall zu erleichtern, empfiehlt
R+V-Experte Karl Walter, den Europäischen Unfallbericht mitzunehmen.
"Die Formulare sind überall gleich. Jeder Unfallbeteiligte kann sie
in seiner Landessprache ausfüllen. Für die Versicherungen dient der
Bericht als Grundlage für die Regulierung des Schadens." Den Bericht
können Fußballfans unter www.gdv-dl.de bestellen.

Ein Parkverbot ist in Frankreich oft durch einen gelben
unterbrochenen Streifen am Fahrbahnrand gekennzeichnet. Ist der
Streifen durchgezogen, bedeutet das ein zusätzliches Halteverbot. Wer




dies nicht beachtet, muss damit rechnen, dass das Auto mit einer
Autokralle versehen oder abgeschleppt wird. Gebührenfrei parken
dürfen Autofahrer hingegen bei blauen Markierungen - allerdings nur
mit Parkscheibe.

Mehr Tipps: http://www.infocenter.ruv.de



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Datum: 31.05.2016 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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