(ots) - Die Frankfurter Rundschau schreibt zum
Kopftuchverbot:
Das Kopftuchverbot ist ohnehin nur gestattet, wenn es als Folge
eines Verbots aller sichtbaren religiösen, politischen oder
philosophischen Zeichen ausgestaltet ist. Ein Arbeitgeber, der das
Kopftuch verbietet, aber das Kreuz erlaubt, diskriminiert. Zudem muss
das Verbot im Einzelfall begründet werden, müssen alle relevanten
Umstände berücksichtigt werden, etwa die Arbeit der Muslima, ihre
Umgebung, Kundenkontakte. Es dürfte am Ende auf die vernünftige
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr
hinauslaufen, das das pauschale Kopftuchverbot an Schulen gekippt und
eine Einzelfallprüfung verlangt hatte. Generell empfiehlt sich ein
entspannterer Umgang mit in Deutschland lebenden Muslimen. Auch mit
Hilfe des Kopftuchs hat der Islam das Abendland bisher nicht erobert.
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