(ots) - Viele geflüchtete Frauen oder Eltern ohne Papiere
besitzen kein offizielles Dokument, das die Geburt ihres Kindes in
Deutschland belegt und seine Identität nachweist. Doch ohne eine
Geburtsurkunde oder wenigstens einen Auszug aus dem Geburtenregister
wird den Eltern und den betroffenen Kindern der Zugang zu
Vorsorgeuntersuchungen, Asylantragsstellung und vielem mehr erheblich
erschwert oder gar verwehrt.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte veröffentlicht daher anlässlich des
Internationalen Kindertages am 1. Juni 2016 gemeinsam mit dem
Berliner Hebammenverband und der Deutschen Akademie für Kinder- und
Jugendmedizin e.V. die Informationen für Geflüchtete "So registrieren
Sie Ihr neugeborenes Kind". Die Informationen erscheinen auf Deutsch,
Englisch, Arabisch und Farsi. Zielgruppen sind geflüchtete Frauen
oder Eltern, die eine Berliner Geburtsklinik aufsuchen, aber auch an
Geburt, Vorsorge und Registrierung beteiligte Fachkräfte, besonders
in den Standesämtern,
"Die Politik muss dafür sorgen, dass auch Kinder von Geflüchteten
ohne Papiere eine Geburtsurkunden erhalten", erklärt Claudia Kittel,
Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland
habe sich dazu mit Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention
verpflichtet und erst 2014 gegenüber den Vereinten Nationen klar
formuliert, dass jedes in Deutschland geborene Kind eine
Geburtsurkunde erhalten soll. "Doch diese klare Regelung kommt in der
Praxis offenkundig nicht an", so die Menschenrechtsexpertin.
Kinderärztinnen und -ärzte sowie Hebammen aus Berlin berichteten,
dass sie immer wieder auf Familien träfen, die weder eine
Geburtsurkunde noch einen Auszug aus dem Geburtenregister für ihr
Neugeborenes hätten. Auf Landesebene müssten dazu dringend Verfahren
entwickelt werden.
Kittel schlägt als Zwischenlösung vor, dass das Standesamt den
Auszug aus dem Geburtenregister, der von vielen Behörden als
amtliches Dokument anerkannt wird, automatisch an die Eltern von
Neugeborenen ohne Papiere übergibt. "Mit dem Registerauszug könnten
die Mütter für ihre Neugeborenen auch ohne Geburtsurkunde
Untersuchungsscheine für Vorsorgeuntersuchungen erhalten und auch
später bei anderen Stellen die Existenz ihres Kindes wenigstens
belegen", so die Leiterin der Monitoring-Stelle.
Weitere Informationen:
Interview: "Die Politik muss dafür sorgen, dass Kinder von
Geflüchteten Geburtsurkunden erhalten" Claudia Kittel, Leiterin der
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts
für Menschenrechte http://ots.de/ty99n
Informationen für Geflüchtete - Deutsch http://ots.de/u2iEO
Informationen für Geflüchtete - Versionen in Arabisch, Englisch,
Farsi http://ots.de/rg59c
Personenstandsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/
Dritter und Vierter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland
zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des
Kindes 2010. Seiten 42 und 92. http://ots.de/o4spo
Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten
Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über
die Rechte des Kindes 2001. Seite 65f. http://ots.de/Okrmj
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de