(ots) - 3,5 % nominales Umsatzwachstum erwartet -
Wohnungsbau und Öffentlicher Bau auf Expansionskurs, Reform des
Baumarkts notwendig: Neue Kultur des Bauens - Mehr Partnerschaft in
der Projektzusammenarbeit, Bauvertragsrecht: Machtbalance zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer in Gefahr
"Der Bau kann 2016 die Rolle der Konjunkturlokomotive in einem
insgesamt schwächelnden gesamtwirtschaftlichen Umfeld übernehmen. Ein
akuter Bedarf an zusätzlichem Wohnraum und die allmählich einsetzende
Investitionswende im Verkehrswegebau des Bundes sind die Triebfedern,
die für ein Umsatzwachstum von nominal 3,5 % im deutschen
Bauhauptgewerbe sorgen werden". Mit dieser Prognose trat heute der
Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Thomas
Bauer auf der traditionellen Jahrespressekonferenz anlässlich des
"Tages der Deutschen Bauindustrie" vor die Berliner
Wirtschaftspresse. Dank milder Temperaturen im Frühjahr und der
höchsten Auftragsbestände zur Jahreswende seit 20 Jahren hätten die
deutschen Bauunternehmen im 1. Quartal 2016 durcharbeiten können.
Entsprechend hätten die Umsätze um nominal 4,9 % über dem
Vorjahresniveau gelegen. Die Gefahr, dass ein Großteil der Aufträge
zu Beginn des 2. Quartals abgearbeitet sein könnte, sieht Bauer
nicht. Ein Auftragsplus im 1. Quartal von 13,9 % habe die
Auftragsbücher der Unternehmen weiter gefüllt, die Reichweite der
Auftragsbestände sei mit 3,4 Monaten im Mai nach wie vor sehr hoch.
Mit der Belebung der Baunachfrage allein sei es jedoch nicht
getan, ist Bauer überzeugt. Um die großen Herausforderungen der
nächsten Jahre im Wohnungsbau und im Verkehrswegebau bewältigen zu
können, müsse eine neue Kultur des Bauens entwickelt werden. Bauer
mahnte in diesem Zusammenhang mehr Partnerschaft in der
Projektzusammenarbeit an. Planen und Bauen müssten besser aufeinander
abgestimmt werden. Streitbeilegungsmechanismen seien gesetzlich
verbindlich im Bauvertrag zu verankern (Stichwort: Adjudikation).
Risiken sollten in der Projektvorbereitung stärker berücksichtigt
werden, beispielsweise durch Vorhalten von Risikobudgets. Darüber
hinaus müsse die Bauwirtschaft auf dem Weg der Digitalisierung der
Planungs- und Bauprozesse vorankommen. Mit der Verabschiedung des
"Building-Information-Modeling"-Stufenplans 2020 habe das BMVI hier
die richtigen Signale gesetzt.
"Was wir aber gar nicht gebrauchen können, sind neue Belastungen
im Verhältnis von Auftragnehmer und Auftraggeber, wie sie im neuen
Bauvertragsrecht drohen", erklärte Bauer. In seinem aktuellen
Gesetzentwurf wolle das BMJV dem Auftraggeber im BGB das Recht
einräumen, Änderungen auch nach Vertragsabschluss anordnen zu können.
Damit werde die Machtbalance zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
einmal mehr zulasten der Bauseite verschoben. Genau das sei konträr
zum Gedanken von mehr Partnerschaft in der Projektzusammenarbeit.
Für die deutsche Bauindustrie sei ein solches Anordnungsrecht nur
akzeptabel, wenn die Vergütung auch der Höhe nach geregelt und - für
den Fall des Streits - eine Schlichtung auf Verlangen einer Seite
sichergestellt sei, erläuterte Bauer. Ein Rechtsgutachten, das die
Bauindustrie gemeinsam mit ihren Partnerverbänden eingeholt habe,
untermaure die Argumentation der Bauwirtschaft: Einem einseitigen
Anordnungsrecht seien verfassungsmäßige Grenzen gesetzt, die auch der
Gesetzgeber respektieren müsse. Bauer: "Auftraggeber und
Auftragnehmer müssen sich wieder auf Augenhöhe begegnen und
respektvoll miteinander umgehen. Das sollte unser aller Leitbild
werden."
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de
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