(ots) - Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des
Europäischen Verbands der Autoindustrie ACEA in Berlin fordert
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch einen Rückruf aller Euro 5 und Euro
6 Diesel-Pkw, die auf der Straße die entsprechenden Grenzwerte nicht
einhalten - Millionen umweltsensibler Kunden in Deutschland und
anderen EU-Staaten haben im Vertrauen auf Werbeaussagen der
europäischen Autobauer Diesel-Pkw gekauft - Landgericht Darmstadt
verhandelt am 10. Juni 2016 den Antrag auf einstweilige Verfügung der
DUH gegen die Adam Opel AG wegen Verbrauchertäuschung
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Dietmar Zetsche,
Präsident des Verbandes europäischer Automobilhersteller (ACEA),
fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein "Ende des Betrugs an
Kunden und Umwelt" und ein klares Bekenntnis, ab sofort in Europa nur
noch die Abgasreinigungstechnik zu verbauen, die sie für ihre
USA-Exportmodelle einsetzen.
"Wenn umweltsensible Kunden mit dem Versprechen einer sparsamen,
sauberen und klimafreundlichen Dieseltechnik in Wahrheit ganz
besonders schmutzige und spritschluckende Fahrzeuge erhalten, dann
erfüllt dies den Tatbestand der 'arglistigen Täuschung'. Alle im ACEA
organisierten Hersteller haben in ihrer Werbung auf die angeblichen
Umweltvorteile hingewiesen, obwohl dies nicht stimmt", so
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH forderte ACEA-Präsident Zetsche zu einer offiziellen
Erklärung der europäischen Autokonzerne auf, ab sofort nur noch
Diesel-Pkw zu verkaufen, die die geltenden Grenzwerte für Stickoxide
auf der Straße eins zu eins einhalten. Bereits ausgelieferte
Fahrzeuge der Eurostufen 5 und 6 müssen entsprechend auf diesen Stand
nachgerüstet werden. Dieses Vorgehen entspräche der Rechtssituation,
die in den USA durch die zuständigen Behörden vertreten und dort von
denselben Herstellern akzeptiert wird. Sollte dies technisch nicht
möglich sein, müssen die Fahrzeugkäufe nach dem Beispiel der
aktuellen Vereinbarung von VW mit der US-Umweltbehörde EPA
rückabgewickelt und die Autohalter finanziell entschädigt werden.
Eine erste entsprechende Entscheidung hat das Landgericht München am
14.4.2016 (Az.23 O 23033/15) im Falle eines von Abgasskandal
betroffenen SEAT Ibiza 1.6 TDI getroffen und den mit VW verbundenen
Autohändler wegen "arglistiger Täuschung" verurteilt.
Die DUH fordert darüber hinaus ACEA-Präsident Zetsche dazu auf,
bei seinen Mitgliedern die Einhaltung der gesetzliche Vorschriften
zur Abgasreinigung und korrekter CO2-Angaben durchzusetzen und die
immer noch andauernde Verbrauchertäuschung durch falsche
Qualitätsversprechen in Werbung und Broschüren zu beenden. Gegen die
Daimler AG wurde bereits im März 2016 Klage vor dem Landgericht
Stuttgart wegen Verbrauchertäuschung erhoben. Am 10. Juni 2016
verhandelt das Landgericht Darmstadt den Antrag der DUH auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG. Diese
verspricht beispielsweise, dass die Abgasreinigung des beim Zafira
Diesel verbauten Motors bei einer Umgebungstemperatur von minus 30
Grad Celsius auf Wirksamkeit getestet wurde. In Wirklichkeit findet
aber bereits bei weniger als plus 17 Grad Celsius eine starke
Reduzierung der Wirksamkeit statt.
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