(ots) - Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): Chancen und
Risiken
Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) ist seit dem 21. März
2016 in Kraft. Zeit für ein Zwischenfazit: Es kristallisiert sich
heraus, dass einige Bevölkerungsgruppen wie Rentner, ältere
Arbeitnehmer, Berufseinsteiger und Personen mit geringem Einkommen
durch die strengen Auflagen einen erheblich erschwerten Zugang zu
einer Baufinanzierung haben. Die Bildung von Wohneigentum als
privates Altersvorsorgeinstrument ist ihnen häufig nicht möglich.
"In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung der WIKR das
Bestreben der Bundesregierung konterkariert, möglichst viele Bürger
zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge anzuregen", sagt Michael
Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. "Das Eigenheim ist die
klassische Altersvorsorge - zumal andere Vorsorgemöglichkeiten
aufgrund der Niedrigzinsphase derzeit keine wirkliche Alternative
sind."
Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass Immobilienkredite aus
Sicht vieler Anbieter im Rahmen der statistischen Lebenserwartung
zurückgeführt werden sollen. Zudem verlangt das neue Gesetz die
Berücksichtigung der zukünftigen - meist überschaubaren - Rente.
Viele Banken sind hinsichtlich der Interpretation der WIKR
zurückhaltend und erwarten daher, dass Darlehen mit dem
Renteneintritt abgezahlt sind. In der Praxis führt dies dazu, dass
viele Rentner vom Baufinanzierungsmarkt abgeschnitten werden und
ältere Arbeitnehmer unerschwinglich viel tilgen müssen. Auch für
jüngere Arbeitnehmer wird es schwierig: Die Vorausberechnung von
Gehalt und Rente erfasst weder mögliche Gehaltssteigerungen noch
Beförderungen. Auch Personen mit wenig Eigenkapital und einem
moderaten Einkommen wird die Bildung von Wohneigentum erschwert. Denn
bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit hat der Immobilienwert
gegenüber dem Einkommen und dem Eigenkapital an Bedeutung verloren.
Auch Grenzgänger trifft die neue Regulierung: "Absurd ist, dass
Pendler, die in Deutschland leben, ihr Gehalt aber im Ausland in
einer anderen Währung als dem Euro - beispielsweise in Schweizer
Franken oder der Dänischen Krone - beziehen, häufig kein
Immobiliendarlehen in Deutschland mehr abschließen können",
kommentiert Neumann. "Die WIKR-Anforderungen sind so konzipiert, dass
Banken lieber davon absehen, dieser hochinteressanten Zielgruppe
einen Kredit anzubieten."
WIKR fördert Professionalisierung der Baufinanzierungsbranche
"Bei aller Kritik bietet die WIKR auch Chancen", betont Neumann.
"Das neue Gesetz wird eine nachhaltige Finanzberatung etablieren und
die Professionalisierung der Branche vorantreiben." Kleine, nicht
spezialisierte Vermittler, die nicht die Qualifikationsanforderungen
des §34i GewO erfüllen oder nicht die umfangreichen Beratungs- und
Dokumentationspflichten stemmen können, werden sich nach der
einjährigen Übergangsfrist aus der Branche zurückziehen, fortan als
Tippgeber agieren oder sich Maklerpools anschließen. Große, auf
Baufinanzierung spezialisierte Maklerpools werden daher weiteren
Zulauf erfahren. Sie bieten einen Mehrwert, indem sie mit ihren
IT-Systemen - wie im Fall von Qualitypool - die umfangreichen
gesetzlichen Anforderungen in den Beratungsprozess integrieren und
juristisch wasserdichte Dokumentationsmöglichkeiten und Checklisten
zur Verfügung stellen. Darüber hinaus stehen Experten im Backoffice
bei Fachfragen zur Seite. Der Vertriebspartner gewinnt nicht nur
Rechtskonformität, sondern auch erhebliche Zeitersparnis und kann
sich voll auf die Kundenberatung konzentrieren. "Wir haben die WIKR
genutzt, um schon begonnene Digitalisierungsmaßnahmen konsequent
fortzusetzen und unsere internen Prozesse effizienter zu machen",
berichtet Neumann.
Jetzt zur Sachkundeprüfung anmelden
Die im April erlassene Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung
(ImmVermV) hat Klarheit geschaffen, welche Berufsqualifikationen dem
Nachweis der Sachkunde gleichgestellt werden. "Makler, die ihre
Sachkunde nicht durch eine relevante Berufsqualifikation nachweisen
können und auch nicht unter die so genannte `Alte-Hasen-Regelung´
fallen, sollten sich nun unbedingt bei der Industrie- und
Handelskammer für die Sachkundeprüfung anmelden", rät Neumann. Im
Juni werden die ersten Prüfungen abgenommen. "Die einjährige
Übergangsfrist endet am 21. März 2017 und ist schon heute sportlich",
so Neumann. "Makler sollten ihre Sachkundeprüfung spätestens im
Januar 2017 erfolgreich bestanden haben, da bei der Beantragung der
Erlaubnis für §34i GewO mit einem Antragsstau zu rechnen ist."
Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
https://goo.gl/nVLQVZ
Ãœber die Qualitypool GmbH
Die Qualitypool GmbH ist ein Maklerpool mit mehr als 800 aktiven
Maklern. Als einer der führenden Maklerpools bietet die Qualitypool
GmbH ihren Maklern ein breites Portfolio an Produkten zur
Finanzierung, Versicherung und Vorsorge. Qualitypool ist eine 100%ige
Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten
technologiebasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.
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