(ots) -
Ab 1. Juli 2016 tritt neue Lärmreform für Pkw in Kraft /
Stufenweise Senkung der erlaubten Dezibel-Grenzwerte bis 2026 /
Verbot von lärmenden Systemen wie dem Klappenauspuff / Prüfverfahren
offen für Manipulation
Lärm ist ein unterschätztes Umweltproblem. Dabei ist er laut
Weltgesundheitsorganisation das zweitgrößte Gesundheitsrisiko:
Studien zufolge führen Schienen- und Straßenlärm europaweit jährlich
zu rund 50.000 tödlich verlaufenden Herzinfarkten. Die neue
Lärmverordnung, die ab 1. Juli in Kraft tritt, soll die
Geräuschemission auf Europas Straßen senken. AUTO BILD hat für die
aktuelle Ausgabe 22/2016 (EVT 3.6.2016) die neue Regelung genau
untersucht. Das Ergebnis: "Leiser werden unsere Autos in absehbarer
Zeit kaum. Die erste Stufe der Reform ist reine Kosmetik", sagt AUTO
BILD-Redakteur Matthias Moetsch. "Sportwagen erhalten sogar einen
Bonus: Ab einer Motorleistung von mehr als 272 PS je Tonne dürfen sie
vier Dezibel lauter röhren als ein Durchschnittsauto."
Was genau ändert sich mit der neuen Verordnung? Pkw sind zukünftig
in vier Kategorien unterteilt. Je höher das Leistungsgewicht,
berechnet in PS je Tonne, desto mehr Lärm dürfen sie produzieren. In
drei Stufen will man den Lärmpegel senken: Für neue Pkw-Typen bis 163
PS beispielsweise gelten ab 1. Juli 72 statt bisher 74 Dezibel (dB)
als Lärmgrenze, ab 2022 für erstmals zugelassene Wagen 70 dB, 2026
dann 68 dB. Zusätzlich verbietet die EU zukünftig Systeme, die
ausschließlich die Geräuschemission in bestimmten Fahrsituationen
ändern. Das Ende des Klappenauspuffs ist damit faktisch besiegelt:
Bei diesem Auspuff ist die Klappe je nach Fahrerprogramm und
Gaspedalstellung geschlossen oder offen. Letzteres ist für den
typischen röhrigen Motorsound verantwortlich.
Auch durch neue Messverfahren verspricht sich die EU eine bessere
Kontrolle des Lärmpegels. Ein komplexer Testmix soll zukünftig nicht
nur die "Vorbeifahrt mit konstanter Geschwindigkeit" bei 50 km/h
erfassen, sondern auch die "beschleunigte Vorbeifahrt im städtischen
Bereich". Allerdings gilt das neue Prüfverfahren unter Experten als
undurchsichtig und offen für Manipulationen. Denn die Anforderungen
gelten schon ohne weitere Prüfung als erfüllt, wenn der Hersteller
technische Unterlagen dazu vorlegt. Bei der Beantragung der
EU-Typgenehmigung reicht bereits eine einfache Erklärung, in der die
Hersteller versichern, die Lärmnorm zu erfüllen. "Vor dem Hintergrund
der aktuellen Abgastricksereien müssen die Zulassungsbehörden die
Autokonzerne besser kontrollieren", sagt Moetsch. "So wie sich die
neue Lärmverordnung im Moment aufstellt, trägt sie eindeutig die
Handschrift der Autolobby. Krach macht krank: Das Gesundheitsrisiko
muss endlich auch von der Politik ernst genommen werden."
Den Artikel "Lizenz zum Lärmen" lesen Sie in der aktuellen Ausgabe
22/2016 von AUTO BILD, die am 3. Juni 2016 erscheint. AUTO BILD im
Internet: www.autobild.de
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