(ots) - Prostituiertenschutzgesetz im Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag debattiert heute in erster Lesung den
Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes. Dazu erklärt der
frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:
"Der Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes hat zum Ziel,
Fremdbestimmung in der Prostitution zu bekämpfen. Dabei geht es uns
nicht nur um Menschenhandel und Zwangsprostitution im engeren Sinne,
sondern jede Art von Fremdbestimmung ist inakzeptabel. Für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist Fremdbestimmung in der Prostitution in
besonderer Weise mit der Menschenwürde unvereinbar.
Zu diesem Zweck sollen unter anderem eine Erlaubnispflicht für
Betreiber, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im
Prostitutionsgewerbe, eine Anmeldepflicht für Prostituierte, bei der
über Rechte, Pflichten und Hilfsangebote beraten wird, und eine
Gesundheitsberatungspflicht eingeführt werden. Auch Betriebskonzepte,
die die Menschenwürde verletzen, wie zum Beispiel Flatrate-Bordelle,
sollen verboten werden. Außerdem sollen Behörden bessere Zutritts-
und Kontrollrechte erhalten.
Mit diesem Maßnahmenpaket werden wir den Prostitutionsmarkt, der
von Kriminalität, Gewalt, Manipulation, Druck und Missbrauch geprägt
ist, empfindlich stören.
Die gut für sich selbst sorgende Prostituierte dagegen wird von
dem Gesetz - abgesehen von der Anmeldepflicht und der
Gesundheitsberatung - so gut wie nicht betroffen sein. Eine mit hohem
Datenschutz versehene Anmeldepflicht ist aus unserer Sicht für die
selbstbestimmt tätigen sexuellen Dienstleisterinnen und Dienstleister
zumutbar, um diejenigen schützen zu können, die diese Tätigkeit
unfreiwillig, manipuliert oder unter Druck ausüben. Diese
schutzbedürftige Gruppe kann zurecht nicht nur von der Gesellschaft
Solidarität erwarten, sondern auch von denjenigen Frauen und Männern,
die in der Prostitution ausreichend stark sind, sich selbst zu
schützen.
Die deutsche Gesellschaft darf nicht mehr länger zusehen, wie
Elendsprostituierte aus Osteuropa Deutschland überschwemmen. Von der
unter Rot-Grün im Jahr 2002 eingeführten Liberalisierung des
Prostitutionsmarktes, von der gutmeinenden Sorge vor Stigmatisierung
und dem Verzicht auf eine engmaschigen Regelung haben bislang nur die
Falschen profitiert, nämlich die Betreiber, Zuhälter und Freier.
Freier, die für lediglich 25 Euro und manchmal noch weniger Geld
sexuelle Dienstleistungen jeglicher Art und Massivität in Anspruch
nehmen.
Der Gesetzentwurf enthält aus Unions-Sicht in folgenden Punkten
noch Nachbesserungsbedarf: Schutz von schwangeren Prostituierten und
ihrem ungeborenen Kind, die Versorgung der Prostituierten mit einer
Krankenversicherung, der Schutz von Straßenprostituierten und nicht
zuletzt der Schutz von Prostituierten mit stark geistigen
Einschränkungen oder geistiger Behinderung. Bislang sieht der Entwurf
es nicht vor, dass die Anmeldebehörde eine Bescheinigung verweigern
kann, wenn die oder der Prostituierte geistig behindert oder kognitiv
stark eingeschränkt ist. Gerade Personen mit stark eingeschränkter
Intelligenz oder geistiger Behinderung sind leichtes Opfer von
Manipulation, Druck oder so genannten Loverboy-Methoden. Hier wird
sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es im
parlamentarischen Verfahren Verbesserungen am Gesetzentwurf aus dem
Haus der Bundesministerin Manuela Schwesig gibt.
Es ist ein frauenpolitischer Erfolg der großen Koalition, dass es
uns gemeinsam gelungen ist, diesen wichtigen Gesetzentwurf auf den
Weg zu bringen. Ich bin davon überzeugt, dass wir im Sinne der
Betroffenen eine gemeinsame Lösung für die noch wenigen offenen
Punkte im parlamentarischen Verfahren finden."
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