(ots) - Bedingungen für in der Prostitution tätige Personen
werden nachhaltig verbessert
Der Deutsche Bundestag debattiert heute in erster Lesung über die
Gesetzentwürfe zum Schutz von Personen, die in der Prostitution tätig
sind sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu erklären die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön und die
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Karin Maag:
"Mit den vorgesehenen Maßnahmen beenden wir einen untragbaren
Zustand und verbessern die Bedingungen für in der Prostitution tätige
Personen nachhaltig. Wir unterbinden künftig, dass Menschenhändler
und kriminelle Zuhälter in Deutschland ein Eldorado vorfinden.
Stattdessen schützen wir endlich diejenigen wirksam vor
Fremdbestimmung und schlechten Arbeitsbedingungen, die auf unseren
Schutz besonders angewiesen sind: Frauen und Männer, die in der
Prostitution tätig sind.
Viele von ihnen müssen bislang unter inakzeptablen Bedingungen
arbeiten, und die Polizei- und Ordnungsbehörden haben gegen diese
Zustände kaum eine Handhabe. Jetzt haben wir die Weichen dafür
gestellt, dass das anders wird. Künftig sind alle Bordelle
erlaubnispflichtig und die Bordellbetreiber müssen sich einer
Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Darüber hinaus werden wir
besonders menschenverachtende Praktiken verbieten und stellen klar:
Das Weisungsrecht des Bordellbetreibers erstreckt sich nicht auf Art
und Ausmaß der sexuellen Handlungen.
Die wenigsten Personen, die in der Prostitution tätig sind, sind
dies aus freien Stücken. Meist verdient ein krimineller Zuhälter, der
ihre Notlage ausnutzt. Es ist bekannt, dass viele der Prostituierten
aus südosteuropäischen und anderen Ländern unter falschen
Versprechungen nach Deutschland gelockt wurden. Deswegen ist es
entscheidend, dass wir parallel weitere Regelungen auf den Weg
bringen: Neben dem Schutz und den besseren Rahmenbedingungen in der
legalen Prostitution, die Verhütung und konsequente Bekämpfung von
Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Durch die verbindliche Anmeldung und Gesundheitsberatung stärken
wir die Prostituierten. Die regelmäßige Erneuerung der Anmeldung
garantiert ihnen den niedrigschwelligen Kontakt zu Personen außerhalb
des Milieus - ohne den Zuhälter im Hintergrund. Damit entsteht die
Möglichkeit, Hinweise auf weiterführende Beratungsangebote zu
erhalten und vertrauensvolle Erstkontakte zu Ärzten und Behörden
herzustellen. Besonders für junge Frauen und Männer ist das wichtig.
Deswegen gilt für Personen unter 21 Jahren die jährliche Anmeldung
mit sechsmonatiger Gesundheitsberatung.
Gleichzeitig ergänzen wir das Strafrecht zur Bekämpfung des
Menschenhandels. Auch hier stärken wir den Schutz des Opfers.
Besonders wichtig ist, dass auch die Freier zur Verantwortung gezogen
werden: Wer wissentlich und willentlich die Dienste von
Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar.
Diese Strafe entfällt, wenn der Betreffende den Verdacht oder
Anzeichen auf Zwangsprostitution selbst bei der Polizei anzeigt."
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